Beschlussvorlage - 2010/0809

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hebt seinen Beschluss vom 06.09.2007 hinsichtlich der schulischen Nutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule auf.

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Ausschuss für Gebäudewirtschaft:

 

Der Ausschuss für Gebäudewirtschaft beschließt:

 

Zur Durchführung geordneten Schulbetriebs werden an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule acht Containerklassen aufgestellt. Hierzu ist der Abtrag des erdgeschossigen Teils der ehemaligen Hausmeisterwohnung erforderlich.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beschluss vom 06.09.2007 wurde die Verwaltung durch den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beauftragt,

 

„… die ehemalige (zur Zeit leerstehende) Hausmeisterwohnung in die schulische Nutzung zu übernehmen, um damit Möglichkeiten zu schaffen, den zusätzlichen Bedarf der Schule zu decken. Weiterhin sollen die Maßnahmen in Abstimmung mit der Schule geplant, die Kosten ermittelt und im Haushalt 2008 eingeplant werden.“

 

Am 04.11.2008 beschäftigten sich die Ausschüsse für Schule, Sport und Kultur und für Gebäudewirtschaft in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Thema. Das von der Verwaltung vorgelegte Sanierungskonzept mit Kostenschätzung nach DIN 276 und Maßnahmekatalog führte dazu, dass die Ausschüsse die Verwaltung beauftragten,

 

„… eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Vergleich Abriss mit anschließendem Neubau bzw. Sanierung des bestehenden Gebäudes anzustellen. Im Anschluss an diese Berechnung wird der Punkt neu zur Tagesordnung in der Sitzung des Ausschusses für Gebäudewirtschaft gestellt werden. Dieser wird den Punkt zur weiteren Beschlussfassung an den Rat der Stadt Alsdorf verweisen.“

 

In der Sitzung des Ausschusses für Gebäudewirtschaft am 25.11.2009 wurde unter TOP 9: „Sanierungskonzept zur Umnutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule; hier: Vorstellung von Varianten durch die IGA GmbH“ folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Ausschuss für Gebäudewirtschaft beschließt die Durchführung der Variante 3. Die IGA GmbH wird beauftragt, zu prüfen, ob es Fördermittel für die Sanierung gibt. Sollte dies der Fall sein, so soll die teurere Variante 2.1 durchgeführt werden, da diese energetischer ist.“

 

Die investive Maßnahme wurde aus unterschiedlichen Gründen mehrfach verschoben und war zuletzt für den Investitionsplan 2012 vorgesehen.

 

Aufgrund einer Begehung der Bauaufsicht im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gebäudewirtschaft am 13.04.2010 durch die Verwaltung das Handlungskonzept zur brandschutztechnischen Sanierung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule und die Durchführung dieses Konzeptes vom Ausschuss beschlossen. Der Rat der Stadt stellte in seiner Sitzung am 26.05.2010 die Mittel für den ersten Bauabschnitt im Rahmen des Konjunkturpaketes II hierfür zur Verfügung. Die Maßnahme insgesamt soll im Jahr 2014 abgeschlossen werden. Die entsprechenden Mittel wurden für den Haushalt 2011 und die mittelfristige Finanzplanung angemeldet.

 

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme wird es immer wieder erforderlich sein aufgrund der hiermit notwendigen Baumaßnahmen, Unterrichtsräume auszulagern. In Abstimmung mit der Schule ist hierfür die Bereitstellung von acht Containerklassen erforderlich. Ebenfalls in Abstimmung mit  der Schule wurde der hierfür notwendige Standort bestimmt. Dieser wird geschaffen durch den Abtrag des erdgeschossigen Teils der ehemaligen Hausmeisterwohnung und der Nutzung eines Teils des sich daran anschließenden Schulhofes. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme 2015 ist über den Rückbau der Containerklassen zu beschließen.

 

Im Hinblick auf den eingangs erwähnten, durch den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur am 06.09.2007 gefassten Beschluss betreffend Nutzung der ehemaligen Hausmeisterwohnung und der Notwendigkeit,  diese aufgrund der erforderlich Aufstellung von Containern während der Sanierungsphase abzureißen, ist die Aufhebung des Beschlusses – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – geboten.

 

Auf die Verpflichtung des Schulträgers gemäß § 79 SchulG für geordneten Schulbetrieb Sorge zu tragen wird verwiesen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Für den Haushalt 2011 wurde für den Bauunterhalt der Gustav-Heinemann-Gesamtschulen ein Betrag in Höhe von 379.000 € (Bauindex) angemeldet. Die Kosten für die Miete der Containerklassen sind aus diesen Mitteln aufzubringen.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Beschlüsse

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23.11.2010 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen