Beschlussvorlage - 2010/0810
Grunddaten
- Betreff:
-
Fraktionsantrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf Sicherung des Schulweges für alle Kinder hier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gebäudewirtschaft
|
|
|
|
23.11.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
23.11.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur vom 28.09.2010 stand diese Angelegenheit ebenfalls zur Tagesordnung. Der Ausschuss fasste den Beschluss, vor weiterer Beratung eine Ortsbesichtigung zur Klarstellung der örtlichen Gegebenheiten, durchzuführen. Bei der Ortsbesichtigung sollten Schule und Elternschaft, der Verkehrsfachberater der Polizei, Mitglieder des Ausschusses sowie der Verwaltung beteiligt werden. Bei diesem Termin festgestellte Mängel waren kurzfristig zu beseitigen.
Der Termin fand am 07.10.2010 um 7.30 Uhr statt. Treffpunkt war die Franz-Engländer Straße/ Ecke Nikolaus-Cüpper-Straße im Bereich Müschekamp II; von dort aus wurde der Schulweg zur KGS Begau begangen.
Die beim Ortstermin festgestellten Mängel, wie z.B. defekte Straßenleuchten, durch Bäume zugewachsene Straßenbeleuchtung wurden in der Zwischenzeit beseitigt. Darüber hinaus erfolgte ein Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern entlang des Weges. Ebenfalls wurden die Beleuchtungskörper in der Unterführung gereinigt.
Mit Schreiben vom 14.10.2010 legte das Polizeipräsidium Aachen eine Stellungnahme zum Ortstermin vor und kam zu dem Schluss,
.dass die Sicherheit der Kinder nur verbessert werden kann, wenn entweder eine permanente Begleitung gesichert ist oder eine mobile Beförderung angeboten wird.
Im Hinblick hierauf, gibt es aus Sicht der Verwaltung folgende Lösungsmöglichkeiten
· Walking Bus / Ehrenamtliche Elterninitivative
Diese Art der Schulwegbegleitung/Schulwegsicherung bedarf der ständigen Organisation durch Schule und engagierte Eltern. Die Dauerhaftigkeit eines solchen Projektes steht und fällt mit dem Engagement der jeweils Beteiligten.
· Einsatz eines Schulwegbegleiters/Erwachsenenlotsen
Nach Rücksprache mit der Schule wäre eine Einsatzzeit von ca. 2 3 Stunden erforderlich. In diesem Falle würden Personalkosten für den Schulträger in Höhe von 11.000 entstehen.
· Schülerspezialverkehr
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 26.000 /jährlich.
Im Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass im Einzelfall die Prüfung eines Anspruches auf ein School & Fun-Ticket im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung NW zur Beförderung mit dem Linienverkehr möglich ist.
In dieser Angelegenheit wird es ein Gespräch mit der Schule und den Eltern der Schülerinnen, die den Schulweg aus dem Müschekamp bzw. Warden zur Schule zu Fuß gehen, unter Beteiligung des Antragstellers stattfinden.
Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 41 SchulG NRW sind Eltern dafür verantwortlich, dass ihre schulpflichtigen Kinder am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Angeboten der Schule regelmäßig teilnimmt.
Die Anspruchsberechtigung zur Beförderung mit dem Linienverkehr ergibt sich aus der Schülerfahrkostenverordnung NW. Gemäß § 7 ist Schulweg im Sinne dieser Verordnung der kürzeste Weg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort (Primarstufe mehr als 2 km).
In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit des Erwerbs eines School & Fun-Tickets.
Im übrigen stehen dem Schulträger Orientierungshilfen für die Schulwegsicherung, herausgegeben vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NW, zur Verfügung, die im Bereich der Stadt Alsdorf in vielfacher Hinsicht bereits angewandt werden. Bei der Schulwegsicherung arbeitet der Schulträger mit den Schulen, der Polizeibehörde, mit der Verkehrswacht und den Straßenverkehrsbehörden zusammen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Mit Hinblick auf die Stellungnahme der Polizei und im Rahmen der Daseinsvorsorge ist der Schulträger Stadt Alsdorf zur Sicherung des Schulweges aufgefordert und in diesem Zusammenhang zur Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel verpflichtet. Diese stehen z.Zt. nicht zur Verfügung und werden für den Haushalt 2011 vorgesehen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
70,4 kB
|
