Beschlussvorlage - 2010/0850

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung und der  Aachener Verkehrsverbund GmbH für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Alsdorf  zustimmend zur Kenntnis.

Ferner empfiehlt der Ausschuss dem StädteRegionstag die Aufstellung des Nahverkehrsplans 2011 -  2015 bezüglich der Inhalte, die das Stadtgebiet Alsdorf  betreffen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Als Rechtsnachfolger des Kreises Aachen und damit Aufgabenträger für den ÖPNV sieht die StädteRegion Aachen eine Aktualisierung des zur Zeit noch rechtsgültigen  „Nahverkehrsplans 2003-2007 für den Kreis Aachen“ vor. Die Aachener Verkehrsverbund GmbH hat den Entwurf des Nahverkehrsplans für das Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen erstellt. Er soll nunmehr in den städteregionsangehörigen Kommunen vorgestellt und beraten werden.

 

Anliegend ist der für die Stadt Alsdorf  relevante Auszug aus dem Entwurf des NVP 2011-2015  beigefügt (Anlage          / 1). 

 

Als Zieldefinition werden Anforderungsprofile des Aufgabenträgers zur Erschließungs- und Verbindungsqualität im ÖPNV getroffen. Eine Analyse der Verbindungen zum Oberzentrum, der interkommunalen sowie der lokalen Verbindungen einschließlich ihrer Bewertung zeigt mögliche Handlungsfelder auf. Die angeführten Maßnahmenempfehlungen für die Stadt Alsdorf werden erläutert. Den Abschluss bildet die Darstellung des Zielkonzeptes für das ÖPNV-Angebot 2015.

 

Nach Beratung in den städteregionsangehörigen Kommunen (außer der Stadt Aachen) soll der Entwurf durch den städteregionalen Verkehrsausschuss beschlossen werden. Anschließend wird das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die finale Beschlussfassung im StädteRegionstag wird voraussichtlich am 7. April 2011 erfolgen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 27.05.2010 unter dem Punkt ’ÖPNV-Fahrplanmaßnahmen ab Dezember 2010’ die Verwaltung beauftragt Optimierungsmöglichkeiten auszuloten unter Berücksichtigung, dass die Euregiobahn ab 2012 bis Stolberg fährt. 

 

Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Damit keine Zielkonflikte zwischen diesen Planungen und den Zielvorgaben des Nahverkehrsplanes entstehen, wurde bei der Fassung des Nahverkehrsplanes  ein entsprechender Hinweise für den Teilbereich Alsdorf berücksichtigt (vgl. Seite 15 der Anlage).    

Ein Vertreter der AVV GmbH wird in der Sitzung den Nahverkehrsplan vorstellen und für Erläuterungen und die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

 

Anm.: Die Angelegenheit wurde bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 25.11.2010 behandelt. Jedoch wurde noch kein Beschluss gefasst, da noch Beratungsbedarf vorlag. Außerdem wurde die schlechte Erkennbarkeit von Teilen der in der Anlage beigefügten farblichen Darstellung bemängelt. Diese Grafiken wurden inzwischen überarbeitet. Außerdem wurde die Textfassung zur Maßnahmenempfehlung für die Busverbindung Duffesheide-Alsdorf, ebenfalls Diskussionspunkt in der letzten Sitzung – redaktionell überarbeitet und eine klarstellende Formulierung gewählt

 

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß § 8 ÖPNVG NRW (Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen) haben Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände als Aufgabenträger zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Über den Nahverkehrsplan entscheidet nach § 9 Abs. 4 ÖPNVG NRW die Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers. Die Nahverkehrspläne sind bei Bedarf fortzuschreiben.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Finanzierung des NVP erfolgt aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gem §11 Abs.2 ÖPNVG NRW, die der StädteRegion Aachen gem. §13 der Satzung für den Zweckverband AVV seitens des Zweckverband AVV zur Verfügung gestellt wird.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.11.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - geändert beschlossen

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27.01.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung - zur Kenntnis genommen