Beschlussvorlage - 2010/0861

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, diese Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.

 

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen, Die Verwaltung wird beauftragt, für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung eine beratungsreife Sitzungsvorlage zu erarbeiten.

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Antrag der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf vom 28.10.2010 ist als Anlage beigefügt.

 

Gleichlautende Anträge wurden in der Vergangenheit wegen nicht gegebener Zuständigkeit von der Tagesordnung abgesetzt. Dies erfolgte zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 25.02.2010 (Antrag der GRÜNE-Fraktion auf Überprüfung der Verkehrsbeschilderung im Stadtgebiet Alsdorf).

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Straßenverkehrsbehörden gehalten, regelmäßig die vorhandenen Beschilderungen zu überprüfen. Dies erfolgt im Stadtgebiet Alsdorf durch die Mitarbeiter des Fachgebietes „Sicherheit und Ordnung“ im Rahmen von Ortsterminen und Verkehrsschauen. Unabhängig davon werden auch begründete Anfragen von Bürgern sowie aus der Politik zu einzelnen Verkehrszeichen von der Straßenverkehrsbehörde entsprechend geprüft.

 

Da sich diese Verfahrensweise bislang bewährt hat, soll auch weiterhin so vorgegangen werden.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind.

Bei den Aufgaben nach der StVO handelt es sich um bundesgesetzliche Aufgaben, die den örtlichen Ordnungsbehörden und somit dem Bürgermeister als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind.

 

Im Übrigen ist die Anordnung für das Aufstellen und Entfernen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ein Geschäft der laufenden Verwaltung, dessen Erledigung gemäß § 62 Abs. 3 GO NRW dem Bürgermeister obliegt.

Daneben ist in § 2 Nr. 7 Abs. 6 Buchst. a) der Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt Alsdorf gebildeten Ausschüsse sowie für den Bürgermeister vom 13.10.2004 festgelegt, dass sich der Ausschuss für Stadtentwicklung mit Verkehrsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung befasst, soweit es sich nicht um Aufgaben im Sinne von § 45 StVO handelt. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um eine Aufgabe gemäß § 45 StVO.

 

Somit entfällt eine weitere Beratung hierüber im Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.11.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - zurückgezogen