Beschlussvorlage - 2010/0900

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Erledigungsvertrag mit der Fa. ALDI GmbH & Co. KG zu.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Durch Beschluss des Bau-, Planungs- und Vergabeausschuss im August 1999 wurde mit der Fa. ALDI GmbH & Co. KG ein Erschließungsvertrag für den Bau der Filiale Mariadorf im B-Plan 209 – Pestalozzistraße – abgeschlossen.

Im § 2  Abs. 4 des Erschließungsvertrages verpflichtete sich die Fa. ALDI GmbH & Co. KG dass, wenn die Erschließungsanlage vorerst nur bis zur Grundstückszufahrt angelegt wurde, bei Erschließung des Restgebietes, die Anlage unverzüglich in Abstimmung mit der Stadt Alsdorf an die nächste Erschließungsanlage auf ihre Kosten herzustellen ist.

 

Da die Fa. ALDI GmbH & Co. KG das Grundstück an der Aachener Straße veräußern möchte, bittet sie um „Ablösung“ der Verpflichtung aus dem v.g. Erschließungsvertrag.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Da im v.g. Erschließungsvertrag kein Kündigungsrecht vereinbart ist, muss ein Erledigungsvertrag abgeschlossen werden.

Der Erledigungsvertrag ist der gesetzgeberische Versuch, Berater zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu veranlassen. Der Erledigungsvertrag soll der Streitbeilegung vor Anrufung der Gerichte dienen, ist aber auch nach Rechtshängigkeit möglich.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Fa. ALDI GmbH &Co. KG verpflichtet sich, bis zum 23.12.2010 an die Stadt Alsdorf 130.000,-- € zu zahlen und somit alle Verpflichtungen aus dem Erschließungsvertrag abzulösen. Es handelt sich hierbei um eine außerplanmäßige Einnahme

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.11.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen