Beschlussvorlage - 2010/0798
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2010; hier: Stellenanhebungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.2 - Personal
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Vorberatung
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09.12.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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02.12.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.11.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt in Änderung seiner Beschlussfassung zum Stellenplan 2010 vom 22.04.2010 die folgenden Stellenanhebungen:
Im Beamtenbereich:
1 Stelle von A 12 BBesG nach A 13 gD BBesG
im Produkt 03-02-01 Allg. Schulverwaltungsangelegenheiten
1 Stelle von A 11 BBesG nach A 12 BBesG
im Produkt 02-04-01 Feuerschutz
2,6 Stellen von A 10 BBesG nach A 11 BBesG
1,0 Stelle im Produkt 01-01-01 Politische Gremien
1,0 Stelle im Produkt 01-06-01 Personalmanagement und Organisation
0,6 Stelle im Produkt 06-04-01 Beistandschaften und Pflegschaften
1 Stelle von A 9 gD BBesG nach A 10 BBesG
im Produkt 01-07-02 Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung
1 Stelle von A 8 BBesG nach A 9 mD BBesG
im Produkt 15-02-02 Baubetriebshof
2 Stellen von A 7 BBesG nach A 8 BBesG
0,5 Stelle im Produkt 01-02-02 Gleichstellung von Mann und Frau
0,5 Stelle im Produkt 01-04-01 Zentrale Servicestelle /-dienste
1,0 Stelle im Produkt 10-04-01 Förderung von Wohnraum u. Wohnraumsicherung
Bei den tariflich Beschäftigten:
1 Stelle von EG 12 nach EG 14
im Produkt 12-01-01 Unterhaltung Straßen, Geh- und Radwege
1 Stelle von EG 10 nach EG 11
0,5 Stelle im Produkt 01-04-03 Datenschutz
0,5 Stelle im Produkt 01-05-01 Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Städtepartner-schaften
5 Stellen von EG 9 nach EG 10
1,0 Stelle im Produkt 01-02-01 Personalvertretung/Personalrat
0,1 Stelle im Produkt 01-04-01 Zentrale Servicestelle/-dienste
0,9 Stelle im Produkt 01-04-02 EDV-Infrastrukturverw., Benutzerbetreuung
1,0 Stelle im Produkt 03-02-01 Allgemeine Schulverwaltungsangelegenheiten
2,0 Stellen im Produkt 06-04-01 Beistandschaften und Pflegschaften
1 Stelle von EG 6 nach EG 8
1,0 Stelle im Produkt 02-02-02 Personenstandswesen
5 Stellen von EG 5 nach EG 6
1,0 Stelle im Produkt 10-04-01 Förderung von Wohnraum und Wohnraumsicherung
0,6 Stelle im Produkt 02-03-01 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
0,4 Stelle im Produkt 02-06-02 Verkehrsordnungswidrigkeiten
0,3 Stelle im Produkt 02-03-01 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
0,7 Stelle im Produkt 02-06-02 Verkehrsordnungswidrigkeiten
0,6 Stelle im Produkt 02-03-01 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
0,4 Stelle im Produkt 02-06-02 Verkehrsordnungswidrigkeiten
0,6 Stelle im Produkt 02-03-01 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
0,4 Stelle im Produkt 02-06-02 Verkehrsordnungswidrigkeiten
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
In Sitzungen am 24.02.2010, 23.03.2010, 04.10.2010 und 08.10.2010 hat sich die Stellenbewertungskommission mit der Bewertung von Stellen befasst. Insgesamt wurden 49 Anträge auf Höhergruppierung bzw. Beförderung gestellt.
Im Beamtenbereich führte die Stellenbewertung in insgesamt neun Fällen zu einer höheren Bewertung der Dienstposten; bei den tariflich Beschäftigen wurden in dreizehn Fällen höherwertige Tätigkeitsmerkmale festgestellt.
Der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und der Vertrauensmann der Schwerbehinderten wurden mit Schreiben vom 25.10.2010 um Stellungnahme zu den v. g. Änderungen des Stellenplanes gebeten. Sobald die Stellungnahmen vorliegen, werden sie nachgereicht.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 79 Abs. 2 GO NRW ist der Stellenplan für die Bediensteten Anlage des Haushaltsplanes.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Bei den tariflich Beschäftigten:
Der Vergütungsanspruch von tariflich Beschäftigten ergibt sich kraft Tarifautomatik unmittelbar aus der übertragenen Funktion. Damit ist der tariflich Beschäftigte dann in eine höhere Vergütungsgruppe eingruppiert, wenn aufgrund der auszuübenden Tätigkeit die höherwertigen Tätigkeitsmerkmale festgestellt sind und er seinerseits die geforderten persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, ob das Haushaltsrecht des Arbeitgebers entsprechende Mittel oder Stellen zur Verfügung stellt.
Im Bereich der tariflich Beschäftigten wurden die sich aufgrund der höheren Bewertung zwingend ergebenden Höhergruppierungen bereits ausgesprochen; der Stellenplan wird hiermit nur den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Für den Beamtenbereich:
Anders als im Bereich der tariflich Beschäftigten ist das Vorhandensein einer Planstelle Grundvoraussetzung für eine Beförderung eines Beamten.
Die Verwaltung ist derzeit dabei, einen möglichen Beförderungskorridor zu ermitteln. Sofern ein Beförderungskorridor errechnet werden kann und die Kommunalaufsicht diesen genehmigt, besteht im Jahr 2010 die Möglichkeit, trotz andauernder Haushaltssicherung, Beförderungen im Beamtenbereich auszusprechen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,3 kB
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