Beschlussvorlage - 2010/0906
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Beschluss nach § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW hier: Genehmigung einer Dienstreise zur 72. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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02.12.2010
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Auf die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 15.11.2010 wird verwiesen.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008 in der derzeit gültigen Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie sonstigen vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufenen Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.
Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden, wenn die Einberufung des Ausschusses nicht rechtzeitig möglich ist.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Veranstaltung findet am 23.11.2010, also vor der nächsten Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Stadt am 02.12.2010, statt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse Reisekostenvergütung nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes. Zu Grunde zu legen ist die Reisekostenstufe des Hauptverwaltungsbeamten.
Neben Reisekostenvergütung dürfen keine Sitzungsgelder gezahlt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,2 kB
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