Beschlussvorlage - 2010/0807

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Ausbau der Marienschule Realschule sowie die Ausführungsvereinbarung zur Durchführung einer Erweiterungsmaßnahme im Rahmen des 1000-Schulen-Programms zur Kenntnis und beauftragt diese mit der fristgerechten Umsetzung der für geordneten Schulbetrieb erforderlichen baulichen Maßnahmen.

 

 

Der Ausschuss für Gebäudewirtschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ausbau der Marienschule Realschule sowie die Ausführungsvereinbarung zur Durchführung einer Erweiterungsmaßnahme im Rahmen des 1000-Schulen-Programms zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die für die fristgerechte Umsetzung für geordneten Schulbetrieb erforderlichen baulichen Maßnahmen notwendige  Ausführungsvereinbarung zur Durchführung einer Erweiterungsmaßnahme im Rahmen des 1000-Schulen-Programms mit der IGA GmbH abzuschließen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur vom 02.09.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des 1000-Schulen-Programms für alle Schulen der Sekundarstufe II Landesmittel für die Errichtung erforderlicher Räumlichkeiten für die pädagogische Übermittagsbetreuung von Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht zu beantragen. Die Beantragung erfolgte unter dem 22.10.2008, der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung für die Marienschule Realschule mit Datum vom 21.10.2009.

 

Zwischenzeitlich wurden durch die IGA GmbH Entwurfsplanungen (Anlage 1) erstellt, die auch mit der Schulleitung und der Schulkonferenz besprochen wurden. Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird dem Ausschuss die Planung der beabsichtigten Baumaßnahme in der heutigen Sitzung präsentieren.

 

Die Baumaßnahme soll der IGA GmbH gemäß der Anlage 3 „Ausführungsvereinbarung zur Durchführung einer Erweiterungsmaßnahme“ übertragen werden.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden. 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Zunächst wird auf die Bestimmungen des § 79 SchulG NRW, wonach der Schulträger die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten hat, verwiesen.

 

Weitere Bezugserlasse in dieser Angelegenheit sind:

 

-              1000-Schulen-Programm/Sekundarstufe I; Zuwendungen für Investitionen in                    Ganztagsschulen, Ganztagsangeboten und pädagogischer Übermittagsbetreuung (RdErl. d. MSW vom 31.07.2008)

 

-              5 -Tage-Woche an Schulen (RdErl. des KM vom 24.06.1992/31.07.2008)

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Für die im Rahmen des 1000-Schulen-Programms geplanten baulichen Maßnahmen an der Marienschule Realschule stehen im Entwurf des Haushaltes 2011 – Produkt 03-01-03 / Inv.-Nr. 10-0018 - Baukosten Mensa Marienschule Realschule, Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € bereit (50 % Landesmittel/ 50 % Eigenanteil Stadt).

 

Die Eilbedürftigkeit der Maßnahme im Rahmen des § 82 GO NW ergibt sich aus der Tatsache, dass

 

-                      gemäß RdErl.  d. KM vom 24.06.1992/31.07.2008 wonach eine verpflichtende Mittagspause von 1 Stunde für SchülerInnen mit Nachmittagsunterricht ab dem 01.02.2011 einzuhalten ist

 

und

 

-              die  entsprechenden baulichen Maßnahmen zur Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten gem. RdErl. des MSW vom 31.07.2008 spätestens mit Ablauf des 31.12.2011 fertig gestellt sein müssen.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2010 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - vertagt

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09.12.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen