Beschlussvorlage - 2010/0864
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.313 - Vereinsheim Busch - a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.313 - Vereinsheim Busch -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
|
Vorberatung
|
|
|
25.11.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
09.12.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt
a) nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus frühzeitigen Beteiligung (siehe Vorlage 2010/0668) und aus der öffentlichen Auslegung die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe
b) den Bebauungsplan Nr. 313 Busch Vereinsheim als Satzung.
Sachverhalt
4
Darstellung der Sachlage:
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet (Anlage 1) des Bebauungsplanes Nr.313 Vereinsheim Busch liegt südlich des Stadtteils Busch. Es liegt innerhalb einer Grünfläche, die im Süden durch die abgebundene Herzogenrather Straße und im Westen durch die Alte Aachener Straße begrenzt wird. Nördlich und östlich bildet die Bahntrasse der Euregiobahn die Begrenzung der Grünfläche. Das Plangebiet selbst liegt im südlichen Teil der Grünfläche an der abgebundenen Herzogenrather Straße. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,1 ha.
Im Parallelverfahren wird die Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 Vereinsheim Busch aufgestellt.
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes (Anlage 2 + 3):
Auf der Fläche an der abgebundenen Herzogenrather Straße ist geplant ein Vereinsheim für den Spielmannszug Alsdorf-Busch zu errichten. Hier soll den Vereinsmitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, ungestört musikalische Proben durchzuführen. Bisher standen dem Verein Räumlichkeiten der Grundschule Busch zur Verfügung. Die Schule ist aus der schulischen Nutzung entlassen worden und soll in Kürze abgerissen werden. Auf dem ehemaligen Schulgelände soll künftig ein Wohngebiet entstehen. Der Verein Spielmannszug Busch verliert damit seine Proberäumlichkeiten und benötigt neue Proberäume. Die Siedlung Busch ist eine sehr verdichtete Siedlung, die überwiegend dem Wohnen vorbehalten ist. Stand-ortalternativen innerhalb der vorhandenen Ortslage sind nicht gegeben, zumal mit den musikalischen Proben Lärmemissionen zu erwarten sind. Daher wurde als neuer Standort für das Vereinsheim eine Fläche am Rand des zusammen-hängenden Siedlungsbereiches gewählt, an der abgebundenen Herzogenrather Straße. Da entlang der Alten Aachener Straße (beginnend am Haldenfuß) bis zum Kreisverkehr vor der Ortslage Busch sich noch einige Wohngebäude befinden, liegt das Vereinsheim auch nicht zu weit außerhalb. Mit der Bebauung des Vereinsheims an der geplanten Stelle wird der vorhandene Siedlungsbereich nicht überschritten.
Im Regionalplan ist die Fläche als Waldbereich sowie überlagernd als Regionaler Grünzug und landschaftsorientierte Erhohlung dargestellt. Mit der vorhandenen Wohnbebauung westlich der Alten Aachener Straße und den Bauwerken des Rückhaltebeckens sowie der Euregiobahn ist bereits eine Störung bzw. eine Unterbrechung der Landschaftsstrukturen gemäß Regionalplan erfolgt. Mit dem Bau des Vereinsheimes wird eine Fläche von maximal 200 m² versiegelt und damit auf ein Mindestmaß reduziert. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wurde im Bebauungsplan der vorhandenen Baumbestand entlang der abgebundenen Herzogenrather Straße als zu erhalten festgesetzt und die vorgesehenen Stellplätze außerhalb des Kronenbereiches der Bäume angeordnet. Die Ausgleichsfunktion in der Nähe von Verdichtungsgebieten bleibt damit überwiegend erhalten. Der Regionale Grünzug Halden / Broichbachtal bleibt ebenfalls in seiner Gesamtfunktion weitestgehend erhalten.
Im Parallelverfahren, der Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 Vereinsheim Busch wurde die Bezirksregierung Köln beteiligt, mit der Bitte die landesplanerische Anpassung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) zu bestätigen. Nach mehreren Abstimmungs-erminen mit der Bezirksregierung wurde die landesplanerische Anpassung mit Schreiben vom 08.09.2010 (Anlage 4) bestätigt. Damit sind die Voraussetzungen für die beiden Bauleitplanverfahren Flächennutzungsplan-Änderung Nr.18 und Bebauungsplan Nr.313 gegeben.
Die Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr.313 sind als Anlagen 5 + 6 beigefügt. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (LPF) liegt als Anlage 7 bei.
Da im Vorfeld der Offenlage ausführliche Abstimmungsgespräche geführt wurden, sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr.313 Vereinsheim-Busch nur wenige Anregungen und Bedenken vorgebracht worden. Übersicht der Anregungen siehe Anlage 8.
Die Beschlussfassung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung erfolgte in der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung (siehe Vorlage Nr.2010/0668).
Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr.313 Vereinsheim Busch:
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden folgende Anregungen und Hinweise vorgebracht (Anlage 8):
1. LVR Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 01.09.2010 (Anlage 9)
Das Amt für Bodendenkmalpflege teilt im Schreiben vom 01.09.2010 mit, dass kein Hinweis auf das Vorkommen von Bodendenkmälern vorliegt.
Es wird im Schreiben auf die §§ 15 und 16 DSchG hingewiesen, dass bei eventuellen Funden die Denkmalbehörde zu benachrichtigen ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
In den Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan unter Punkt 3 Hinweise - wurde auf die §§ 15 und 16 DSchG hingewiesen. Hiernach ist bei eventuellen Funden das Denkmalamt unmittelbar zu informieren.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. ENWOR Energie & Wasser vor Ort, Schreiben vom 01.10.2010 (Anlage 10)
Die Firma ENWOR weist auf ihr Schreiben vom 11.06.2010 (Anlage 11) hin.
Sie weist in diesem Schreiben auf die Lage der Trinkwasserleitungen hin und bittet um Abstimmung und Beachtung bei der Planung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Leitungspläne werden den ausführenden Firmen zur Kenntnis gegeben, so dass im Rahmen der Ausführungsplanung und der Bauarbeiten Abstimmungen mit der Firma ENWOR zu den vorhandenen Leitungen erfolgen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Städteregion Aachen, Schreiben vom 20.10.2010 (Anlage 12)
Mit Schreiben vom 20.10.2010 äußert die Städteregion keine grundsätzlichen Bedenken zum Bebauungsplan Nr.313. Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen ebenfalls keine Bedenken, wenn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis erbracht wird, dass es durch den Probenlärm des Spielmannszug im angrenzenden Wohngebiet nicht zu Überschreitungen kommt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan wird unter Punkt 3 Hinweise - der textlichen Festsetzungen ein nachrichtlicher Hinweis zur Immissionsverträglichkeit aufgenommen: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist die Immissionsverträglichkeit des Probelärms zur angrenzenden Wohnbebauung nachzuweisen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; der nachrichtliche Hinweis auf die Immissionsverträglichkeit wird in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen und im späteren Planvollzug beachtet.
Darstellung der Rechtslage:
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr.313 Vereinsheim Busch wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung durchgeführt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Entstehende Kosten für die Erschließung, Versorgungsleitungen und die Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sowie der Nachweis der Immissionsverträglichkeit sind vom Verein zu tragen.
Darstellung der ökologischen Auswirkungen:
Die entlang der Herzogenrather Straße vorhandenen Platanen bleiben erhalten. Sie sind im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt. Auf dem Grundstück sind weitere Bäume und Sträucher vorgesehen, so dass sich das Vereinsheim in die natürliche Umgebung einfügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
595,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
672,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
704,1 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
579,2 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
671,6 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
479,8 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
307,5 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
800,5 kB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
654,2 kB
|
