Beschlussvorlage - 2010/0879

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen zu § 61a Landeswassergesetz NRW zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt der Umsetzung des vorgestellten Konzeptes zuzustimmen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die Sachlage ist dem beigefügten Konzept zur Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz „Private Abwasseranlagen“ in der Stadt Alsdorf (siehe Anlage A) zu entnehmen.

Darstellung der Rechtslage:

Folgende Rechtsgrundlagen sind zu berücksichtigen:

-         Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

-         Landeswassergesetz Nordrhein-Westfahlen (LWG NRW)

-         Entwässerungssatzung der Stadt Alsdorf

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

- entfällt -

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Nachdem die Kommunen seit dem Jahr 1996 gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre öffentlichen Abwasserleitungen auf Dichtheit zu überprüfen, werden im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas Abwasserbeseitigung nun auch die Grundstückseigentümer durch diese gesetzlichen Vorgaben in die Pflicht genommen.

Mit einer Gesamtlänge von ca. 1 bis 1,5 Millionen Kilometern sind die privaten Abwasserleitungen in Deutschland ca. zwei- bis dreimal so lang wie die öffentlichen Abwasserleitungen. Eine Tatsache die nicht außer Acht gelassen werden darf, wenn bedacht wird, wie viel Abwasser bei undichten Leitungen auf dieser Länge im Boden versickern kann.

Durch die weitergehende Dichtheitsprüfung wird ein zusätzlicher Beitrag zum Grundwasser- und Gewässerschutz geleistet.

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - zur Kenntnis genommen

Erweitern

09.12.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen