Beschlussvorlage - 2010/0879
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz NRW in der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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01.12.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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09.12.2010
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Sachlage ist dem beigefügten Konzept zur Umsetzung des § 61a Landeswassergesetz Private Abwasseranlagen in der Stadt Alsdorf (siehe Anlage A) zu entnehmen.
Darstellung der Rechtslage:
Folgende Rechtsgrundlagen sind zu berücksichtigen:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz Nordrhein-Westfahlen (LWG NRW)
- Entwässerungssatzung der Stadt Alsdorf
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
- entfällt -
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Nachdem die Kommunen seit dem Jahr 1996 gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre öffentlichen Abwasserleitungen auf Dichtheit zu überprüfen, werden im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas Abwasserbeseitigung nun auch die Grundstückseigentümer durch diese gesetzlichen Vorgaben in die Pflicht genommen.
Mit einer Gesamtlänge von ca. 1 bis 1,5 Millionen Kilometern sind die privaten Abwasserleitungen in Deutschland ca. zwei- bis dreimal so lang wie die öffentlichen Abwasserleitungen. Eine Tatsache die nicht außer Acht gelassen werden darf, wenn bedacht wird, wie viel Abwasser bei undichten Leitungen auf dieser Länge im Boden versickern kann.
Durch die weitergehende Dichtheitsprüfung wird ein zusätzlicher Beitrag zum Grundwasser- und Gewässerschutz geleistet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.016 kB
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2
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(wie Dokument)
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281,2 kB
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