Beschlussvorlage - 2010/0882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

“Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung der Abfallentsorgungs-

gebührensatzung der Stadt Alsdorf vom 15.12.2006.”

 

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat seine Gebührensätze zum 01.01.2011 angepasst. Hierbei ist insbesondere festzustellen, dass sich die Verbrennungsgebühren erhöhen, die Grundgebühr sowie die Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen jedoch gesenkt werden.

 

Die Gebührensätze wurden in Form einer Gebührenkalkulation ermittelt. Veränderungen in den Mengen der verschiedenen Abfallfraktionen wurden berücksichtigt, ebenso etwaige Anpassungen bei den Kosten für Sammlung in Transport anhand des Entwurfes des Wirtschaftsplanes der RegioEntsorgung AöR.

 

Die Senkung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen konnte bei der Gebührenkalkulation weitergegeben werden. Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren führen gleichzeitig zu einer Senkung der Mindest- sowie der Leerungsgebühren.

 

Darüber hinaus hat der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf die Verwaltung in seiner Sitzung am 23.02.2010 beauftragt, die Abfallgebührensatzung im Hinblick auf die künftige Gebührengestaltung von Entsorgungsgemeinschaften und zusätzlichen Abfallbehältern zu überprüfen und für den Fachausschuss und nachfolgend für den Rat der Stadt Alsdorf eine entspechende Beschlussvorlage im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011 zu erarbeiten. Vorausgegangen war diesem Beschluss ein Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung für das Jahr Nordrhein-Westfalen (GO) der Frau Brigitte Ramhorst, den der Hauptausschuss an den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf zuständigkeitshalber verwiesen hatte.

 

Der Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 ist zu entnehmen, dass die Gebühr für Entsorgungsgemeinschaften prozentual stärker sinkt als die für die Zusatzgefäße.

 

Die Anregung wurde mithin berücksichtigt.

 

Änderungen in den Abfuhrsystemen sind für das Jahr 2011 nicht geplant.

 

Darstellung der Rechtslage:

Siehe Präambel zur Abfallentsorgungsgebührensatzung.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden durch die voraussichtlichen Gebührenerlöse ausgeglichen.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

-entfällt-

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

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09.12.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen