Beschlussvorlage - 2010/0914

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die GSG Grund- und Stadtentwicklung mit der Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Immobilien.

 

Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, mit den Gesellschaften die Übergaben einzuleiten.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Bewirtschaftung und Verwaltung der städt. Gebäude sowie der Spielplätze erfolgt derzeit dezentral über die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft Alsdorf und der Industrie- und Gewerbepark Alsdorf GmbH (IGA).

 

Beide Gesellschaften haben von ihrem ursprünglichen Gesellschaftszweck her andere Zielsetzungen.

 

Mitgesellschafter bei der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft ist mit einem Anteil von 23,9 v. H. auch die Aachener Bank. Treuhandverträge zwischen der Stadt und der GSG können daher nicht als inhousefähige Rechtsgeschäfte betrachtet werden und unterliegen damit grundsätzlich der Ausschreibungspflicht. Rechtsgrundlage für die bisher übertragene Gebäudeverwaltung auf die GSG ist ein in 1981 geschlossener Betreuungsvertrag, der letztmalig zum 06.04.2006 fortgeschrieben wurde.

 

Der Schwerpunkt des Gesellschaftszwecks der IGA GmbH liegt in der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur der Stadt Alsdorf. Hierzu gehören insbesondere die Errichtung und der Betrieb des Industrieparks Alsdorf und des Gewerbeparks Alsdorf sowie das Angebot von Beratungs- und anderen Dienstleistungen.

 

Mit Beschluss vom 24.03.2010 hat der Rat die GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH Alsdorf gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist für diese Gesellschaft die Stadt Alsdorf. Zweck der Gesellschaft ist die Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten des Städtebaus und der Infrastruktur. Sie kann u. a. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen.

 

Mit der Neugründung der GSG Grund- und Stadtentwicklung verfügt die Stadt Alsdorf erstmals über ein Instrument, das ausschließlich und schwerpunktmäßig auf die Verwaltung und Errichtung von Infrastrukturvermögen der Stadt, ausgerichtet ist.

 

Die jetzige Organisationsstruktur und Aufteilung der Gebäude auf zwei Gesellschaften hat sich im laufenden Verwaltungsgeschäft als unzweckmäßig erwiesen. Aus diesem Grunde ist angestrebt, die von der GSG Siedlungsgesellschaft und der IGA bisher verwalteten Gebäude unter einer einheitlichen Verwaltung zusammen zu führen.  Hiermit verbunden werden auch Einsparungen und Synergieeffekte erwartet.

 

Zielvorstellung ist, dass die Übergabe und Übernahme der Immobilien bis zum Jahresende 2011 abgeschlossen sein soll.

 

Dem derzeit in den einzelnen Gesellschaften mit der Immobilienverwaltung beauftragten Personal wird mit dem Aufgabenübergang in die Immobilienverwaltung der GSG Grund- und Stadtentwicklung angeboten, mit dem Aufgabenübergang in die neue Gesellschaft zu wechseln. Dadurch ist sichergestellt, dass durch den Wechsel kein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlieren wird.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Entfällt

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

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Beschlüsse

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09.12.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen