Beschlussvorlage - 2010/0932
Grunddaten
- Betreff:
-
Blühende Landschaften hier: Fraktionsantrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.3 - Sonderaufgaben Umwelt
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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27.01.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, diese Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen.
3. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, aufgrund derer die Anlage von Blühstreifen/Blumenwiesen auf innerstädtischen Grünflächen - Kreisverkehre, Straßenbegleitgrün - als zu problematisch bewertet wird und die weiteren bereits umfangreichen Maßnahmen geschildert werden.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Ausgleichsflächen zukünftig vermehrt eine insekten-/bienenfreundliche Aussaat und Gehölzauswahl sowie Pflege einschließlich dem Belassen von Totholz durchzuführen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 08.11.2010 hat die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf einen Antrag zur Behandlung im Ausschuss für Stadtentwicklung im Januar 2011 vorgelegt. Die Verwaltung gibt dazu folgende Stellungnahme ab:
Blühende Landschaften
1. Anlegung von Blühflächen und -streifen
Im Innenbereich
Von der Anlage einer Blumenwiese auf einer der bisherigen Rasenflächen im Innenbereich wird grundsätzlich aus den nachfolgenden Gründen abgeraten:
Im gesamten Stadtgebiet ist der Boden nährstoffreich (fett). Beim Ausbringen einer Blumenwiese - Saatgutmischung würde sich nur im ersten Jahr eine relativ artenreiche Blumenwiese entwickeln. Nach kurzer Zeit werden sich die im ganzen Stadtgebiet wildwachsenden (Un-) Kräuter (schnellwüchsige, konkurrenzstarke Ruderal- und Pionierarten) durchsetzen und in Folge wird die betreffende Fläche vom Betrachter nicht als Blumen wiese erkannt, sondern eher als ungemähte und damit ungepflegte Rasenfläche erachtet.
Nachteil aller Blumenwiesen ist die mangelnde Trittfestigkeit, d.h. ab einer gewissen Wuchshöhe richten sich Gräser und Blütenpflanzen nach Betreten nicht mehr auf.
Seitens des Eigenbetriebes Technische Dienste wird auf die nachfolgenden Schwierigkeiten bei der Anlage von Wildblumenwiesen auf Kreisverkehren und innerstädtischen Grünflächen hingewiesen:
· Wie im vorliegenden Antrag beschrieben ist ein - oftmals jährliches - Umbrechen der Flächen erforderlich. Das führt zu Bodenerosionen, die insbesondere auf Kreisverkehren problematisch sind.
· Es sind keine geeigneten Geräte zur Bearbeitung - wie z. Bsp. Balkenmäher - vorhanden.
· Müllablagerungen und Fremdstoffe sind nicht erkennbar, so dass beim Mähen die Gefahr besteht, dass diese Teile bei Maschineneinsatz unkontrollierbar weggeschleudert werden und so zu Beschädigungen bzw. Verletzungen führen können.
· Im Gegensatz zu Scherrasen kann das Mähgut nicht auf der Fläche verbleiben, sondern muss abgefahren werden. Das Abräumen des Schnittgutes kann nur in Handarbeit erfolgen und ist somit sehr zeitaufwendig.
· Das Schnittgut kann i. d. R. nicht als Grünschnitt entsorgt werden, da zu viele Verunreinigungen enthalten sind.
· An Straßenrändern, Radwegen etc. kann der Aufwuchs auf nicht regelmäßig gemähten Flächen ab einer gewissen Wuchshöhe in den angrenzenden Verkehrsraum fallen.
· Leitpfosten wachsen zu.
Weiterhin ist auszuführen, dass kostenintensives Düngen oder Bewässern von innerstädtischen Rasenflächen ohnehin nicht erfolgt, so dass durch die beantragte Anlage von Blumenwiesen so keine Kosten eingespart werden können.
Alternativen
Statt der Anlage einer Blumenwiese wird vorgeschlagen,
an gehölzumstandenen Rasenflächen - wie z. Bsp. dem Burgpark - dem Gehölzbestand vorgelagert einen Blühstreifen anzulegen.
Neben der Einsaat von einheimischen Wildblumen kann hier auch die Anpflanzung von insektenfreundlichen mehrjährigen Pflanzen - wie z. Bsp. Beet- und Bodendecker-Rosen mit möglichst einfach gefüllten Blüten - erfolgen.
Im Außenbereich
Auf den städtischen Grünlandflächen im Außenbereich erfolgt weder eine Düngung mit mineralischen oder organischen Stoffen noch werden Biozide oder andere chemische Mittel eingesetzt. Nach einigen (!) Jahren magert der ehemals fette Boden aus: In Folge nimmt der Kräuteranteil zu, der Gräseranteil hingegen ab. Dieser Effekt einer naturschutzgerechten Grünlandpflege kann z. Zt. gut bewertet werden im Vergleich der alten und nun blumen- und insektenreichen Obstwiese an der Halde Maria Hauptschacht mit der in 2008 neu angelegten Ausgleichsfläche am alten Bahndamm in Hoengen.
In 2011 ist zwischen der Pestalozzistraße und der Aufforstung Blumenrath die Anlage einer großen Streuobstwiese auf ehemaligen Ackerparzellen geplant. Hier wird besonderer Wert auf eine Saatmischung aus regionalen Herkunftsgebieten mit langem Blühaspekt (von Mai bis Oktober) gelegt werden.
2. Insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen
Die Anlage der Ausgleichsflächen erfolgt - soweit ein entsprechender Grundstückserwerb möglich ist - im Rahmen einer Biotopverbundplanung, um eine flächendeckende Vernetzung - mit Linien- oder Trittsteinbiotopen - zu erreichen.
Anfallendes Totholz in Feldgehölzstreifen sowie aber auch abgestorbene Bäume verbeiben in der Regel auf den Ausgleichsflächen als wertvolle Nahrungs- und Nisthabitate. Auch werden z. Bsp. Benjes-Hecken - z. Bsp. auf der Ausgleichsfläche am Ortsausgang Schaufenberg, Siersdorfer Straße - oder Wurzelstubben-Haufen - Obstwiese hinter der Alten Dorfschule, Ofden - angelegt.
Seit Jahren besteht eine Kooperation mit Imkern, die ihre Bienenkästen auf Obstwiesen aufbauen - z. Bsp. auf der Obstwiese hinter der St.-Jöris-Straße, Begau. Leider muss jedoch auch berichtet werden, dass z. Bsp. auf der o. a. alten Obstwiese an der Halde Maria Hauptschacht aufgestellte Bienenkästen ebenso wie eine am Rande der Wiese errichtete Trockenmauer durch Vandalismus völlig zerstört worden sind.
Dem Vorschlag des Antrages, dass alle Flächen zum Jahresende - nach dem Abblühen - nur einmal gemäht werden, kann auch im Außenbereich nicht gefolgt werden. So ist aufgrund des Steinkauz-Vorkommens in Hoengen seitens der Bezirksregierung die Auflage gemacht worden, im Umfeld potentieller Niststandorte eine intensive Grünlandpflege durchzuführen, um dem Steinkauz die Bodenjagd zu ermöglichen. Demzufolge werden die Ausgleichsflächen in Hoengen 3-4 jährlich gemäht, wobei die erste Mahd Mitte bis Ende Mai erfolgt. Zur Förderung des Regenwurmbestandes auf den Flächen wird das Mahdgut auch nicht immer abtransportiert (Mulchmahd).
Aus Kostengründen kann ebenfalls das beantragte zeitlich versetzte Mähen - immer nur maximal die halbe Fläche, damit Tiere ein Rückzugsgebiet haben - nicht umgesetzt werden.
Statt dessen werden zukünftig vermehrt - wie bereits auf einigen Flächen schon praktiziert - ein bis zwei Meter breite Streifen / Säume bei der Mahd stehen gelassen, die dann umschichtig gemäht werden.
Auch werden bei neu anzulegenden Flächen vermehrt Pflanzungen von besonders insektenfreundlichen Gehölzen - wie z. Bsp. Faulbaum - erfolgen.
3. Motivierung Alsdorfer Landwirte, Naturschutz mit in ihre Arbeit zu integrieren
Seit einigen Jahren kooperiert die Stadt Alsdorf mit den hiesigen Landwirten. So sind in 2002 in mehrfachen Abstimmungsgesprächen mit den Vorstandsmitgliedern der Alsdorfer Ortsbauernschaft die Pflege- und Bewirtschaftungsgrundätze auf den städtischen Ausgleichsflächen festgelegt worden. In Folge dieser Gespräche konnten ortsansässige Landwirte mit notwendigen Pflegemaßnahmen im Außenbereich beauftragt werden. Zur Zeit bestehen 4 sogenannte Nutzungsverträge zwischen Alsdorfer Landwirten und der Stadt: Diese Verträge dienen der Bereitstellung von Flächen für die Entwicklung eines artenreichen Dauergrünlands mit Obsthochstämmen, Laubbäumen, freiwachsenden und geschnittenen Hecken sowie Saumbiotopen in der freien Landschaft.
Basierend auf dieser Zusammenarbeit ist davon auszugehen, dass die Idee, Naturschutz in die landwirtschaftliche Produktion zu integrieren, erheblich vorangebracht und entwickelt worden ist.
Auch haben in der Vergangenheit - auf Initiative des Umweltamtes - Vorträge des damaligen Amtes für Agrarordnung - Euskirchen zum Ackerrandstreifenprogramm bzw. zur Bedeutung von Wildblumen in der Feldflur stattgefunden. Aufgrund der sehr guten, ertragreichen Böden im Stadtgebiet hat jedoch bislang noch kein ortsansässiger Landwirt am Ackerrandstreifenprogramm teilgenommen.
Zur Zeit wirbt insbesondere die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit dem Blühstreifenprojekt für die Zusammenarbeit von Naturschutz und Landwirtschaft: Der Landwirt sät auf seinen Ackerflächen eine Mischung aus Wildkräutern und Gräsern ein. Im Laufe des Jahres entwickelt sich ein Pflanzenbestand, welcher durch seinen hohen Anteil an blühenden Kräutern Nahrung und Lebensraum für zahlreiche Tierarten der offenen Feldflur bietet. Ein solches Projekt läuft z. Bsp. mit der Stadt Köln im Landschaftspark Belvedere im Rahmen der Regionale 2010.
Seitens der Landwirtschaftskammer Düren wird 1 x jährlich an alle Landwirte ein Förderratgeber als Beilage der LZ (Landwirtschaftlichen Zeitung) verschickt. Im Förderratgeber 2010 wird u .a. auch über die Förderung für die Anlage auf Blühstreifen informiert.
Insofern besteht bereits eine umfangreiche Information/Motivation, die weitergehend durch das städtische Umweltamt nicht geleistet werden kann.
Darstellung der Rechtslage:
Entfällt
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Der ökologische Ausgleich für Bebauungspläne wird aus zweckgebundenen Kostenerstattungsbeträgen finanziert.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die angestrebten Maßnahmen führen zu einer allgemeinen Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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831,8 kB
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