Beschlussvorlage - 2010/0934
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung des Stichweges ALDI an der Aachener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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27.01.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Stichweg/Zufahrt der ALDI-Filiale an der Aachener Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen StrWG NRW als Gemeindestraße, Straßengruppe: Anliegerstraße, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Stichweg/Zufahrt zur ALDI-Filiale an der Aachener Straße wurde über einen Erschließungsvertrag durch die Fa. ALDI GmbH erstmalig endgültig fertiggestellt.
Der Erschließungsvertrag wurde mit Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 25.11.2010 durch den Abschluss eines Erledigungsvertrages aufgelöst.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen StrWG NRW ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung verfügt die Straßenbaubehörde, Straßenbaubehörde ist hier die Stadt Alsdorf. Die Grundstücke stehen im Eigentum der Stadt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,2 kB
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