Beschlussvorlage - 2010/0934

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Stichweg/Zufahrt der ALDI-Filiale an der Aachener Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen –StrWG NRW – als Gemeindestraße, Straßengruppe: Anliegerstraße, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Stichweg/Zufahrt zur ALDI-Filiale an der Aachener Straße wurde über einen Erschließungsvertrag durch die Fa. ALDI GmbH erstmalig endgültig fertiggestellt.

 

Der Erschließungsvertrag wurde mit Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 25.11.2010 durch den Abschluss eines Erledigungsvertrages aufgelöst.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung verfügt die Straßenbaubehörde, Straßenbaubehörde ist hier die Stadt Alsdorf. Die Grundstücke stehen im Eigentum der Stadt.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

- keine -

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- keine -

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.01.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen