Beschlussvorlage - 2011/0948

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zum Vorentwurf zum Landschaftsplan VII „Eschweiler/Alsdorf“ zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Der Vor-Entwurf des Landschaftsplanes (LP) VII “Eschweiler/Alsdorf” (Anlage 1) wird von Mitarbeitern  der unteren Landschaftsbehörde der StädteRegion Aachen sowie den Planverfassern - Büro lanaplan - im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Der LP VII verfolgt die Zielsetzung der Erhaltung und Aufwertung der Landschaft im Gebiet der Städte Eschweiler und Alsdorf. Die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen wird zu einer Verbesserung der Situation bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild sowie der Qualität der Gewässer führen. Mittelbar profitiert davon auch die Bevölkerung, deren Naherholungsgebiete ökologisch und landschaftlich aufgewertet werden.

 

Das Plangebiet des LP VII mit einer Gesamtgröße von 25.37 ha umfasst den nördlichen Teil der Stadt Eschweiler und einen kleinen Teil im östlichen Bereich der Stadt Alsdorf. Der Geltungsbereich des LP erstreckt sich nach § 16 LG NRW nur auf Flächen im baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Der LP VII überplant auf Alsdorfer Stadtgebiet eine Fläche von 20.050 qm (Anlage 2). Neben Wege- und Grabenparzellen ist nur eine größere Parzelle von 5.800 qm westlich der L 240 in städtischem Eigentum; die anderen Flächen sind in Privateigentum und werden landwirtschaftlich genutzt. Alle Parzellen liegen im geplanten Landschaftschutzgebiet Warden / Kinzweiler (Anlage 3). Als Leitziele benennt der vorliegende LP-Entwurf u. a. die Erhaltung und Wiederherstellung der Grünlandflächen und Landschaftselemente wie Feldgehölze, Brachflächen sowie auch die Optimierung des Merzbaches. Die Festsetzungen und Entwicklungsziele des LP I “Herzogenrath/Würselen” sowie die Biotopverbundplanung Aachener Nordkreis wie z. Bsp. das Alsdorfer Grünkreuz sind berücksichtigt worden, so dass die Möglichkeit zum Aufbau eines bis zum Blausteinsee reichenden Biotopverbundes mit Regenerations- und Rückzugsräumen für die landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten gegeben ist.

 

Die Umsetzung der im Vorentwurf dargestellen Festsetzungen durch die untere Landschaftsbehörde erfolgt ausschließlich im Einvernehmen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern bzw. im Wege des Vertragsnaturschutzes.

 

Die Offenlage des Vor-Entwurfs zum LP VII erfolgt im Zeitraum vom 01. bis zum 28. Februar 2011, im Alsdorfer Rathaus auf der 6. Etage, Raum 611. Am 09. Februar 2011 findet dort auch eine Bürgerberatung durch einen Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde statt.

 

Im Hinblick auf die Beteiligung der Stadt Alsdorf an der Blaustein GmbH  (die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH wurde 1982 als kommunale Trägergesellschaft der Kommunen Aldenhoven, Alsdorf, Eschweiler, Stolberg und Würselen gegründet und fungiert als Betreiber des Blausteinsees) wird bezüglich der Festlegungen auf Eschweiler Stadtgebiet ein ausgewogenes Nebeneinander von Natur-/Landschaftsschutz und Naherholung angeregt. Die Ziele dieser Gesellschaft liegen nämlich in der Schaffung und Unterhaltung eines attraktiven Freizeit- und Erholungsschwerpunktes für die Bevölkerung der Region Aachen, die es auch in Zukunft sicherzustellen gilt.

 

Darstellung der Rechtslage:

-Entfällt-

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

-entfällt-

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

-entfällt-

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.01.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen