Beschlussvorlage - 2011/0971

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, diese Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen.

3.  Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Herstellung der Verkehrssicherheit zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Der Sachverhalt wurde bereits in früherer Zeit in den politischen Gremien behandelt.

Die in dieser Siedlung gepflanzten Bäume (bei dem hier in Rede stehenden Bereich handelt es sich nicht um Pappeln, sondern Eichen) sind in der Vergangenheit bei Abgang bzw. teilw. in Fällen zur Verkehrssicherung bereits entfernt bzw. zurückgeschnitten worden. Auf Nachpflanzungen wurde in den beengteren Straßenbereichen danach überwiegend verzichtet, da sich mit den gärtnerisch gestalteten Vorgärten bereits ein durchgrüntes Bild zum öffentlichen Straßenraum bietet. Diese Strategie wird in diesem Bereich auch künftig verfolgt.

 

Nach Durchführung eines Ortstermins sollen in Kürze in den Kreuzungsbreichen Zedernstraße und Erlenstraße (Im Busch) zwei Beleuchtungskörper wegen Baumbewuchs etwas eingekürzt werden bzw. zum Teil Baumrückschnitt erfolgen.

Somit ist nach Abschluss der vorgenannten Arbeiten wieder eine adäquate Ausleuchtung in dem angesprochenen Bereichen gegeben, zumal sich dort ohnehin bereits weitgehend Leuchten mit kurzen Lampenmasten befinden.

 

Laut Straßendatenbank der Stadt Alsdorf befindet sich die Fahrbahn der Zedernstraße in einem guten Zustand (Zustandsklasse 1-2 von insgesamt 8 Klassifizierungen); der Gehwegbereich ist schlechter bewertet (Zustandsklasse 4), da es hier aufgrund der Wurzeln bereits zu Rissen und Unebenheiten gekommen ist.

 

Maßnahmen zur Verkehrssicherung werden als Geschäft der laufenden Verwaltung vorgenommen.

 

Darstellung der Rechtslage:

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Gemeinden verpflichtet, für die Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen und deren Teileinrichtungen (wie z.B. auch Straßenbeleuchtung, Gehwege) Beiträge von den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten zu erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet. Die Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer Straße, also zwischen beitragsfähigem Straßenausbau und beitragsfreier Straßenunterhaltung, ist grundsätzlich nach dem Ausmaß der Arbeiten an der Verkehrsanlage vorzunehmen. Ein notwendiger KAG-beitragspflichtiger Erneuerungs-/Verbesserungsumfang ist hier nicht gegeben, Maßnahmen zur Verkehrssicherung (beitragsfrei) sind eingeleitet.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.01.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung - zurückgezogen