Beschlussvorlage - 2010/0938
Grunddaten
- Betreff:
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Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien der Stadt Alsdorf vom 23.12.1982 hier: Ergänzung und Änderung der Büchereisatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle 2 - Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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03.02.2011
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seiner Sitzung am 22.04.2010 die Einführung der Ehrenamtskarte beschlossen, um das ehrenamtliche Engagement der Bürger zu honorieren.
Dies erfolgt in Form von vergünstigter Nutzung öffentlicher, gemeinnütziger und privater Angebote. Aus diesem Grunde muß die als Anlage beigefügte Benutzungs-
und Gebührensatzung der Stadtbücherei im nachfolgenden § 12 Gebühren und sonstige Kosten ergänzt werden.
§ 12 Gebühren und sonstige Kosten
(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei erhebt die Stadt je Benutzer eine Gebühr von 6,--Euro im Jahr. Ausgenommen hiervon sind Benutzer bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.
Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Jahresgebühr.
Darstellung der Rechtslage:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.Juli 1994 (GV.NRW. S.666) und der §§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ( KAG NRW ) vom 21.10.1969
( GV. NRW S.712 ), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt
Alsdorf o. g. Satzung beschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298 kB
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