Beschlussvorlage - 2010/0938

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien der Stadt Alsdorf.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seiner Sitzung am 22.04.2010 die Einführung der Ehrenamtskarte beschlossen, um das ehrenamtliche Engagement der Bürger zu honorieren.

 

Dies erfolgt in Form von vergünstigter Nutzung öffentlicher, gemeinnütziger und privater Angebote. Aus diesem Grunde muß die als Anlage beigefügte Benutzungs-

und Gebührensatzung der Stadtbücherei im nachfolgenden § 12 Gebühren und sonstige Kosten ergänzt werden.

 

 

 

§ 12 Gebühren und sonstige Kosten

 

(1)   Für die Benutzung der Stadtbücherei erhebt die Stadt je Benutzer eine Gebühr von 6,--Euro im Jahr. Ausgenommen hiervon sind Benutzer bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.

Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Jahresgebühr.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.Juli 1994 (GV.NRW. S.666) und der §§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ( KAG NRW ) vom 21.10.1969

( GV. NRW S.712 ), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt

Alsdorf o. g. Satzung beschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.02.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen