Beschlussvorlage - 2011/0972

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt

 

a) als Ersatz für Herrn Roman Hinkelmann auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn/Frau …… gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW zum Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung.

 

b) als Ersatz für Herrn Sebastian Schongen auf Antrag der GRÜNE-Fraktion Herrn/Frau …. gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW zum 1. stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Gebäudewirtschaft.

 

c) als Ersatz für Herrn Heinz Martin Poensgen auf Antrag der FDP-Fraktion Herrn Christoph Kuckartz gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW zum Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung. Zum 1. Stellvertreter des Herrn Christoph Kuckartz wählt der Rat der Stadt gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW Herrn Heinz Martin Poensgen. Herr Stv. Heinrich Liska wird zum 2. Stellvertreter des Herrn Kuckartz gewählt.

 

d) als Ersatz für Herrn Sascha Meuser auf Antrag der FDP-Fraktion Herrn Manuel Herzner gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW zum 1. Stellvertreter des Herrn Hans Goerenz in den Ausschuss für Gebäudewirtschaft. Zum 2. Stellvertreter des Herrn Goerenz wählt der Rat der Stadt gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW Herrn Stv. Stefan Rohmann.

 

e) als Ersatz für Herrn Kai Graf auf Antrag der FDP-Fraktion Herrn Stv. Heinrich Liska zum 2. Stellvertreter des Herrn Christoph Kuckartz in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur.

 

f) als Ersatz für Herrn Markus Höring auf Antrag der FDP-Fraktion Herrn Manuel Herzner gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW zum Mitglied des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb Technische Dienste.

 

g) als Ersatz für Herrn Stv. Friedhelm Wirtz auf Antrag der CDU-Fraktion Herrn Hartmut Malecha (GRÜNE-FRAKTION) zum Stellvertreter des Herrn Stv. Franz Brandt in die Lenkungsgruppe ANNA.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Auf den Antrag der FDP-Fraktion vom 03.01.2011 (Anlage 1) und den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2011 (Anlage 2) wird verwiesen.

 

Des Weiteren hat Herr Roman Hinkelmann (SPD-Fraktion) auf seine Mitgliedschaft im Ausschuss für Stadtentwicklung und Herr Sebastian Schongen (GRÜNE-Fraktion) auf seine Mitgliedschaft im Ausschuss für Gebäudewirtschaft schriftlich verzichtet. Vorschläge zur Nachbesetzung lagen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

§ 50 Absatz 3 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW – GO NRW:

 

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.

 

§ 50 Absatz 4 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW – GO NRW:

 

Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für dass sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.02.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen