Beschlussvorlage - 2011/1016
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet hier: Fortschreibung der Bedarfsplanung 2011-2013 für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einschl. bedarfsgerechter Ausbauplanung und zukünftiger Gruppenformen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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01.03.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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14.04.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege - Fortschreibungszeitraum 01.08.2011 - 31.07.2013 - wird zur Kenntnis genommen.
Die bereits in den Erläuterungen zur letzten Bedarfsplanung dargestellten Planungsansätze:
- als Planungsgrundlage gilt eine 95 %ige Versorgungsquote für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung;
- die Umwandlung von Gruppen und Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung von Gruppen, wenn Bedarfs- und Nachfragenachweis gegeben ist;
- der Ausbau von Betreuungsplätzen in Tagespflege soll unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung angestrebt werden;
- der Beschluss zur Erfüllung des im Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und im SGB VIII geforderten Ausbaus von Plätzen für unter 3-jährige von 20 % im Jahr 2010:
01.08.2008 7,32 - 9,73 % mit 85 - 113 Plätzen
01.08.2009 9,98 - 13,69 % mit 113 - 155 Plätzen
01.08.2010 ca. 20,00 % mit ca. 226 Plätzen
ab 01.08.2011 ca. 35,00 % mit ca. 400 Plätzen
werden bestätigt.
Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2011 und Folgejahre einzuplanen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage- und Rechtslage:
Die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ist als Teilplan der Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII i. V. m. § 79 SGB VIII) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe.
Die Verwaltung hat demzufolge in Absprache mit den freien Träger und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die als Anlage beigefügte aktualisierte Fassung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorbereitet.
Insoweit bittet die Verwaltung diese als Diskussionsgrundlage zum heutigen TOP heranzuziehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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