Beschlussvorlage - 2011/1017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Art und Umfang der Verwendung der Mittel zur Kenntnis.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die zusätzlich ausgezahlten Beträge dem Stammkapital der Stiftung in den Folgejahren wieder zuzuführen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Im September 1975 übergab der Verein für Säuglingspflege e.V. Alsdorf dem Bürgermeister dieser Stadt aus dem Vermögen des Vereins einen Betrag von 50.000 DM (25.564,59 €), der als „Stiftung des Vereins für Säuglingspflege“ entsprechend den nachfolgenden Auflagen verwaltet und verwendet werden soll.

Im Dezember 2004 bedankten sich die Großeltern eines Pflegekindes für die gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Als Anerkennung spendeten diese 50,00 €. Diese Spende wurde der Stiftung des Vereins für Säuglingspflege im Stammkapital zugeschrieben.

Das Stammkapital der Stiftung beträgt somit 25.614,59 €.

 

 

 

Auszug:

 

1.     Der Betrag ist so anzulegen, dass er die höchstmöglichen Erträge erbringt.

2.     Aus den Erträgnissen unter Hinzunahme von bis zu 3% der Substanz sind Hilfeleistungen in besonderen Notlagen und der Voraussetzung durchzuführen, dass diese nicht mit eigener, gesetzlicher oder caritativer Hilfe in der erforderlichen Form beseitigt werden können.

3.     Analog den Bestimmungen der so genannten  „Gottfried-Wacker-Stiftung“ soll auch die Verfügungszuständigkeit geregelt sein, allerdings im Einvernahmen mit dem Jugendamt, wobei ebenfalls der jährliche Nachweis den entsprechenden Gremien der Stadt gegenüber zu erstatten ist.

4.     Hilfeleistungen sollen durchgeführt werden entsprechend der nachstehenden Dringlichkeitsaufstellung:

a)     Zusätzlich für Betreuungsmaßnahmen im so genannten sozialen Brennpunkt „Busch“… (Entfällt, da der Hort seit 31.07.1987 geschlossen ist.)

b)     Unterstützung alleinstehender Mütter in besonderen Notlagen

c)     Sondermaßnahmen für Kinder mit außergewöhnlichen gesundheitlichen Schädigungen.

d)     Erholungsmaßnahmen für hilfebedürftige Mütter und Kinder in besonders gelagerten Fällen

5.     Zuständigkeitsbereich ist das gesamte Gebiet der Stadt Alsdorf mit Ausnahme des Bereiches der „Gottfried-Wacker-Stiftung“, die Sonderleistungen für die Bürger der ehemaligen Gemeinde Hoengen bereits leistet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2005 hat sich die Finanzsituation der Stiftung wie folgt entwickelt:

 

Mittel im Haushaltsjahr 2006

 

Zinsen aus 2005 inkl.

Restmittel aus Vorjahren                                                        3.717,33 €

 

Ausgaben

für 23 Kinder und Mütter                                                        2.245,00 €

 

 

Mittel im Haushaltsjahr 2007

 

Zinsen aus 2006 inkl.

Restmittel aus Vorjahren                                                        2.578,28 €

 

Ausgaben

für 15 Kinder und Mütter                                                        1.690,00 €

 

 

Mittel im Haushaltsjahr 2008

 

Zinsen aus 2007 inkl.

Restmittel aus Vorjahren                                                        1.776,63 €

 

Ausgaben

für 16 Kinder und Mütter                                                        1.140,00 €

 

 

Mittel im Haushaltsjahr 2009

 

Zinsen aus 2008 inkl.                                                       

Restmittel aus Vorjahren                                                           1.806,93 €

 

Ausgaben

für   13   Kinder und Mütter                                                              650,00 €             

 

Zuführung zum Stammkapital                                             1.000,00 €

 

Restbetrag:                                                                                          156,93 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mittel im Haushaltsjahr 2010

 

Zinsen aus 2009 inkl.                                                       

Restmittel aus Vorjahren                                                              724,72 €

 

Ausgaben

für 3 Kinder und Mütter                                                              420,00 €             

 

 

Restbetrag:                                                                                          305,74 €

 

 

Für das Haushaltsjahr 2011 stehen Mittel aus dem Stiftungszweck in Höhe von insgesamt 503,97 € zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wurde eine Abweichung des Soll-Bestandes zum Ist-Bestandes festgestellt. Diese resultiert daraus, dass im Haushaltsjahr 2005 ein fällig gewordener Sparkassenbrief zwar als Stammkapital gebucht wurde, jedoch den Zinsen gutgeschrieben wurde. Aus dem Stiftungsvermögen wurde irrtümlich Stammkapital für den Stiftungszweck verwendet. Es wurde nur Stiftungsvermögen verbraucht.

 

Das Stammkapital der Stiftung beträgt ursprünglich 25.614,59 €. Derzeit ist durch die vorgenannte Verwendung von Stammkapital, sowie der Zuführung eines Betrages in Höhe von 1000,00 € aus den zur Verfügung stehenden Zinsen, noch ein Betrag in Höhe von 24.601,65 € vorhanden. Somit ergibt sich eine Differenz im Stammkapital von 1.012,94 €.

 

Lt. Satzung der Stiftung des Vereins für Säuglingspflege besteht die Möglichkeit jährlich 3% der Substanz zu den Erträgen hinzuzunehmen und nach dem Stiftungszweck zu verausgaben.

 

Bei Ausschöpfung dieser Möglichkeit für die Jahre 2006-2008 müsste zum 31.12.2008 ein Stammkapital von 23.377,73 € vorhanden sein.

 

Berechnung:

Anfangsbestand 2006:               25.614,59 €

abzüglich 3 % Entnahme

Endbestand 2006:                            24.846,15 €

 

Anfangsbestand 2007:               24.846,15 €

abzüglich 3 % Entnahme

Endbestand 2007:                            24.100,76 €

 

Anfangsbestand 2008:               24.100,76 €

abzüglich 3 % Entnahme

Endbestand 2008:                            23.377,73 €

 

 

 

 

Eine Reduzierung des Stammkapitals entspricht den rechtlichen Grundlagen.

 

Trotz der derzeitigen Finanzkrise und der damit verbundenen geringen Zinseinnahmen  wird angestrebt, das Stammkapital wieder auf 100% aufzustocken.

 

Im Haushaltsjahr 2009 wurde aus den zur Verfügung stehenden Zinsen ein Betrag in Höhe von 1.000 € dem Stammkapital wieder zugebucht. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.012,94 soll in den folgenden Jahren aus Ausgabeersparnissen dem Stammkapital zugeführt werden.

 

Das Stiftungsvermögen in Höhe von 25.105,62 €

 

(Stand: 31.12.2010

davon Stammkapital:                                                                      24.601,65 €

davon Zinsen:                                                                                               503,97 €)

 

ist wie folgt angelegt:

 

Festgeldkonto bei der Sparkasse Aachen:                            25.104,59 €

 

Sparbuch bei der Sparkasse Aachen:                                                   1,03 €

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen für den Stiftungszweck sind ausgeglichen. Es wird nur Stiftungsvermögen im Rahmen von Beihilfen verausgabt.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

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Beschlüsse

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01.03.2011 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen