Beschlussvorlage - 2011/1021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Die für die Aufgabenerfüllung der Jugendhilfe – gemäß Vorlage des durch den Kämmerer aufgestellten und durch den Bürgermeister festgestellten Etatentwurfes für die öffentliche Jugendhilfe (Anlage 1 zu Vorlage 2011/2021) – erforderlichen Haushaltsmittel werden wie folgt festgestellt:

 

Jugendhilfe nach SGB VIII - Produktbereich 06 =                            19.578.674,00 €

Unterhaltsvorschusskasse – Produktbereich 05 =                                1.133.729,00 €                                 

Investitionsausgaben – Produktbereich 06         =                                  669.000,00 €

                                                                                                                              21.381.403,00 €

 

 

Abzgl. Erträge/Refinanzierung - Produktbereich 06 =                       6.927.100,00 €

Abzgl. Erträge/Refinanzierung – Produktbereich 05 =                               590.600,00 €

Abzgl. Einnahmen investiv – Produktbereich 06        =                                 608.000,00 €

 

Gesamtergebnis/Zuschussbedarf                                                                      13.255.703,00 €                                                                                                               

 

 

Zu den aus fachlicher Sicht darüber hinaus gehenden notwendigen Veränderungen wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat nach § 71 Abs. 3 KJHG i.V.m. § 7 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes den Haushaltsplan der öffentlichen Jugendhilfe vorzuberaten. Ein Auszug aus dem vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2011 (Anlage 1 zu Vorlage 2011/1021) ist beigefügt.

 

Zum besseren Verständnis sind die jeweiligen Produktgruppen detailliert erläutert.

 

Zu den aus fachlicher Sicht darüber hinaus gehenden notwendigen Veränderungen wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.

 

Grundsätzlich wird durch die Verwaltung auf folgende Entwicklungen und Veränderungen hingewiesen:

 

Die Einnahmen im Produktbereich 06-03-01 sind am Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2010 orientiert, in dem aufgrund von Abrechnungsfällen/Zuständigkeitswechsel nach Verwaltungsstreitverfahren eine überdurchschnittliche Quote erzielt wurde.

 

Aufgrund gesetzlicher Änderungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist im Rahmen der Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ebenfalls von Mindereinnahmen auszugehen.

 

Bei der Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist gfl. mit einer Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (bis zum 14. Lebensjahr statt wie bisher bis zum 12. Lebensjahr) zu rechnen.

 

Ebenso ist im Rahmen des Inkrafttretens des Kinderschutzgesetzes voraussichtlich zum 01.01.2012 - und hier insbesondere die Neuregelung des Vormundschaftsrechts - von personal- und finanzwirtschaftlichen Auswirkungen auszugehen.

 

Im Rahmen der Behinderungen junger Menschen gibt es zudem Überlegungen, über die bereits im SGB VIII festgelegte Zuständigkeit für seelisch Behinderte auch den Personenkreis der körperlich und geistig Behinderten in den Leistungskatalog der Kinder- und Jugendhilfe zu übernehmen.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Siehe Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

 

Siehe Produktbereich 05 – Soziale Leistungen

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.03.2011 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen