Beschlussvorlage - 2011/0998
Grunddaten
- Betreff:
-
Endgültige Fertigstellung der Baumaßnahme "Broicher Straße" und Abschnittsbildung von Abzweigung ehemaliger Sportplatz (Flurstück 1659) bis Einmündung Nordring
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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24.02.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Abschnittsbildung in der Broicher Straße von der Abzweigung ehemaliger Sportplatz (Flurstück 1659) bis zur Einmündung Nordring und stellt fest, dass die Baumaßnahme in diesem Bereich endgültig fertiggestellt ist.
Die Stadt wird den Eigentümern der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke öffentlich-rechtliche Veranlagungsbescheide zustellen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
In der Broicher Straße wurde im Bereich der Abzweigung ehemaliger Sportplatz (Flurstück 1659) bis zur Einmündung Nordring der Gehweg erneuert und verbessert. Die Baumaßnahme wurde am 26.08.2010 abgenommen.
Darstellung der Rechtslage:
Bei dieser Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahme handelt es sich um eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen KAG NRW -.
Gemäß § 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Alsdorf vom 12.04.1979 in der z.Z. geltenden Fassung beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung die Abschnittsbildung, wenn der Abschnitt selbständig benutzt werden kann. Der selbständige Abschnitt besteht in der Broicher Straße von der Abzweigung ehemaliger Sportplatz (Flurstück 1659/Hs.Nr. 183) bis Einmündung Nordring. Nach § 6 Abs. 2 der o.a. Satzung beschließt der Ausschuss ebenfalls die endgültige Herstellung der Erneuerung bzw. Verbesserung der Anlage.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Bei der Broicher Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Gemäß § 3 Abs. 3 der Beitragssatzung sind die Anteile der Beitragspflichtigen wie folgt festgesetzt:
Fahrbahn = 10 %,
Gehweg = 50 %,
Oberflächen-
entwässerung = 10 %.
Die beitragsfähigen Ausbaukosten sowie erforderliche Grunderwerbskosten betragen insgesamt 53.097,32 . Unter Berücksichtigung der Anteile der Beitragspflichtigen und den erschlossenen Grundstücksflächen ergibt sich ein m²-Preis von 1,91 .
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- keine -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,4 kB
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