Beschlussvorlage - 2011/1028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

§ 16 -  9. Auflage der Geschäftsordnung der Mitglieder des Rates der Stadt Alsdorf Fragerecht der Ratsmitglieder:

(1)               Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, Anfragen in Angelegenheiten der Stadt an               den Bürgermeister zu richten. Entsprechende Anträge sind knapp und sachlich zu formulieren und mindestens fünf Tage vor der Anfrage in der Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister einzureichen.

(2)               In außergewöhnlich dringenden Fällen ist jedes Ratsmitglied darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auf eine Beantwortung in der nächsten Ratssitzung oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.

(3)               Die Antwort soll mündlich gegeben werden. Ist dies aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich, so kann diese in Ausnahmefällen mit der Sitzungsniederschrift zugestellt oder in der nächsten Ratssitzung erteilt werden.

(4)               Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn

a)                  sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 entsprechen,

b)                  die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde,

c)                  die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

(5)               Jeder Fragesteller und jede Fraktion ist berechtigt, höchstens zwei weitere Wortbeiträge zu jeder Anfrage zu leisten. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

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Ausgaben FG 2.3

 

-              Verkehrssicherungsmaßnahme in der Hermann-Josef-Straße (2 Bäume               gefällt, 1 Holunder, 1 Liguster und 1 Haselnuss roden und Wurzel entfernt)

 

              595,- € ausgeführt durch Fa. Hark, Alsdorf

 

-              Freistellen der Hochstamm-Laubbäume auf der Ausgleichsfläche am Ortsrand               chaufenberg (Bereich Trommsdorf ca. 4.000 m² )

 

              981,75 € ausgeführt durch Fa. Galabau ACO, Linnich

 

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Rücknahme des Bürgerantrages gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW von Herrn Ergün Yildirm am 21.10.2010
 

Mit Schreiben vom 21.10.2010 stellte Herr Ergün Yildirim gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW einen Bürgerantrag  (Anlage 1). Herr Yildirim beantragt für die Fläche südlich der Wagnerstraße und parallel zur B 57 (Anlage1) den Flächennutzungsplan der Stadt Alsdorf zu ändern.

Gegenwärtig stellt der FNP für die Fläche „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage“ dar. Die Fläche soll gemäß Bürgerantrag in „Gewerblich Baufläche“ geändert werden. Eine detaillierte Beschreibung, welche gewerblichen Nutzungen dort angesiedelt werden sollen, ist dem Antrag nicht zu entnehmen.

 

Am 11.01.2011 fand seitens der Verwaltung (FG 2.1 und FG 2.3) eine Ortsbesichtigung statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Fläche aufgrund der Anzahl sowie der guten Vitalität des dortigen Baumbestandes eine hohe ökologische Wertigkeit aufweist.

 

Ferner ist auf der Fläche die Kreuzanlage „Am Rosenkränzchen“ vorhanden, die bei einer gewerblichen Nutzung der Fläche versetzt werden müsste. Vor dem Hintergrund einer etwaigen Versetzung der Kreuzanlage wurde eine Stellungnahme (Anlage 2) der Katholischen Kirchgemeinde „St. Castor Alsdorf“ eingeholt. Die Kirchengemeinde spricht sich dafür aus, dass Kreuz an der gegenwärtigen Stelle zu erhalten.

 

Verwaltungsseitig wurden Herr Yildirim neben der Notwendigkeit zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes, auf dessen Grundlage eine etwaige Flächennutzungsplanänderung erfolgen könne, auch die Rahmenbedingung der hohen ökologischen Wertigkeit sowie der Wunsch nach Erhalt der Kreuzanlage mitgeteilt.

 

Daraufhin hat Herr Yildirim am 24.01.2011 (Anlage 3) seinen Bürgerantrag vom 21.10.2010 zurückgezogen.

 


 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.02.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung - zur Kenntnis genommen