Beschlussvorlage - 2011/1032
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgern mit Stimmrecht im Sinne des § 58 Abs. 3 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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24.02.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Herr Christoph Kuckartz und Herr Heinz Martin Poensgen werden durch Herrn Stv. Rinkens als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung in den Ausschuss eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch Handschlag verpflichtet.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die sachkundigen Bürger Herr Christoph Kuckartz sowie Heinz Martin Poensgen wurden in der Sitzung des Rates der Stadt am 03.02.2011 zu sachkundigen bzw. stellvertretenden sachkundigen Bürgern mit Stimmrecht gewählt.
Nach § 58 Abs. 3 GO NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften sind sie in der heutigen Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden in den Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit folgendem Wortlaut mit Handschlag zu verpflichten:
Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.
