Beschlussvorlage - 2011/1043

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

1.            Der Rat der Stadt beschließt die aufgestellte und bestätigte Haushaltssatzung 2011 unter Berücksichtigung der  vorgelegten Veränderungen der Ergebnisplanung für den Planungszeitraum 2011 bis 2014 (Anlage 1).

 

2.            Der  Rat der Stadt lehnt die durch die Fachausschüsse beschlossenen Änderungen des Investitionshaushaltes (Anlage 2) ab.

 

3.            Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 3 beigefügten neuen Finanzplan für die Investitionstätigkeit.

 

              4.              Der Rat der Stadt beschließt das als Anlage 4 beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2011 und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einzuholen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit seinen Anlagen wurde durch den Kämmerer am 07. Dezember 2010 aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Die Einbringung der Haushaltssatzung 2011 erfolgte durch den Bürgermeister mit Schreiben vom 10. Januar 2011 per Post. Er lag nach vorheriger Bekanntmachung ab dem 24. Januar 2011 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Der aufgestellte und bestätigte Haushaltsentwurf weist im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2011 einen jahresbezogenen Fehlbedarf in Höhe von 15.056.670 € aus. Hieraus ergibt sich zum 31.12.2014 ein Eigenkapital in Höhe von 7.429.514 €.

 

Auf Grund der in Anlage 1 aufgezeigten Veränderungen ergeben sich für den Planungszeitraum 2011 bis 2014 nunmehr folgende Fehlbedarfe:

 

                                                        2011                                          -18.386.427 €

                                                        2012                                          -13.415.673 €

                                                        2013                                           -11.353.109 €

                                                        2014                                          -  9.021.486 €

 

Hieraus ergibt sich zum Ende des Planungszeitraumes ein Resteigenkapital in Höhe von 6.299.323 €.

 

Dieser strukturell nicht ausgeglichene Haushalt unterliegt den engen Auslegungen des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes verbleibt der Stadt Alsdorf lediglich ein Mindestmaß an finanzieller Handlungsfreiheit.

 

Zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen besteht für Kommunen in der  Haushaltssicherung die Möglichkeit, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde den in § 82 II Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festgelegten Kreditrahmen zu überschreiten, wenn das Verbot der Kreditaufnahme anderenfalls zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde führen würde (§ 82 III Ziff. 2 GO NRW).

 

Ergänzt wird dies durch den vom Innenministerium am 06. März 2009 herausgegebenen Leitfaden über die Maßnahmen und das Verfahren zur Haushaltssicherung. Danach darf für HSK-Kommunen im Rahmen eines nach § 82 III Nr. 2 GO NRW genehmigungsfähigen Kreditaufnahmerahmens die Aufnahme neuer Kredite nur akzeptiert werden, wenn ihre Summe die Höhe von zwei Dritteln der ordentlichen Tilgung nicht übersteigt.

 

Der Entwurf des Finanzplanes 2011 berücksichtigt eine Kreditaufnahme von 847.900 €. Gem. § 82 II GO NRW beläuft sich die Kreditermächtigung auf 850.000 €. Durch die in Anlage 2 aufgeführten finanzwirtschaftlichen Veränderungen steigt die Kreditaufnahme auf 1.565.140 €, sodass den Anforderungen einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung nicht entsprochen wird.

 

Die Verwaltung hat nunmehr auf Basis der aufgestellten und bestätigten Finanzplanung für die Investitionstätigkeit unter Berücksichtigung dringend notwendiger Änderungen und Ergänzungen den als Anlage 3 beigefügten neuen Investitionsplan erstellt. Der Kreditkorridor der Stadt für das Haushaltsjahr 2011 und des mittelfristigen Planungszeitraumes wird dabei eingehalten. Den Anforderungen einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung wird entsprochen.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

- entfällt -

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

- entfällt -

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- entfällt -

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

31.03.2011 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

14.04.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen