Beschlussvorlage - 2011/1089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bürgerantrag zur Kenntnis und verweist den Antrag zur weiteren Beratung  an den zuständigen Fachausschuss.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Bereits in den Jahren 2005 und 2006 wurde vom Antragsteller auf Missstände im Wohnumfeld des Seniorenheims hingewiesen. Es haben mehrere Ortsbesichtigungen stattgefunden, in denen die Schadensbereiche besichtigt und gravierende Schadstellen aufgenommen wurden. Um die o.g. Missstände zu beseitigen, wurden in den Jahren bis 2010 in allen Straßen im Umfeld des Seniorenheims verkehrssicherungspflichte Maßnahmen durchgeführt, insbesondere:

 

a) Wirtschaftsweg zwischen der Marktstraße und der Feldstraße: Hier erfolgte eine Schadenregulierung mit dem Bau eines Straßeneinlaufes, die Entwässerung erfolgt über den Privatkanal der Eigentümergemeinschaft “Im Falter”;

 

b) Erneuerung der Anbindungen

- Wirtschaftsweg in die Feldstraße und

- Feldstraße in die Falterstraße;

 

c) Absenken von Bürgersteigen zur Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen im Bereich Langstraße /Martin-Struff-Straße sowie Maßnahmen an den Bürgersteigen;

 

d) Marktstraße zwischen Falterstraße und dem Wirtschaftsweg;

 

e) Falterstraße zwischen der Feldstraße und der Markstraße.

 

Durch diese Maßnahmen in den vergangenen Jahren hat sich die Situation im Wohnumfeld des Seniorenheims deutlich verbessert. Ausgenommen hiervon ist die Feldstraße. Hier wurden in den letzten Jahren nur kleinere verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen durchgeführt. Der strenge Winter hat jetzt den Zustand der Feldstraße zusätzlich negativ beeinträchtigt. Durch das Schließen von immer neuen Schlaglöchern hat sich die Situation für die Senioren, insbesondere für die Rollstuhlfahrer - wie Herr Abrahams in seinem Schreiben mitteilt - verschlechtert. Eine auch für Rollstuhlfahrer zufriedenstellende Lösung wäre nur durch großflächigere Maßnahmen möglich.

Die dortige Situation resultiert letztlich aus den besonderen Rahmenbedingungen, dass die Feldstraße Erschließungsfunktion für die inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplangebiete Nr. 253 - Feldstraße und Nr. 275 - Am alten Bahndamm übernimmt und als solche Erschließung noch nicht erstmalig hergestellt ist (keine Widmung etc.). Die erstmalige Herstellung der Erschließung ist insofern künftig anzustreben. Diesbezüglich wurden in der Vergangenheit auch Überlegungen zur Herstellung der Erschließung durch einen etwaigen Erschließungsträger i.V.m. der neuen Bebauung/ Grundstücksvermarktung etc. angedacht, die jedoch bis heute (auch aufgrund der Eigentumsstrukturen) nicht zum Tragen gekommen sind.

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.03.2011 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen