Beschlussvorlage - 2011/1124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

              Der Stellenplan (§ 8 Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen - Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) als Pflichtanlage zum Haushaltsplan (§ 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW, § 1 Abs. 2 Ziff. 2 GemHVO NRW) ist als bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.

Der Entwurf des Stellenplanes 2011 sieht insgesamt 350,7 Stellen vor. (Zum Vergleich: Stellenplan 2010 = 366,7 Stellen.) Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen zum Vorjahr, die vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen. 

Die Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten wurden mit Schreiben vom 24.03.2011 erbeten.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der städtische Haushalt wird im Haushaltsjahr 2011 im Rahmen der Ausführungen des Stellenplanes mit Personalaufwendungen in Höhe von voraussichtlich rund 19,23 Mio. € belastet.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.03.2011 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

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14.04.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen