Beschlussvorlage - 2011/0978
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2011 mit Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2010 bis 2014 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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15.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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14.04.2011
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Rat der Stadt hat zum 01.01.04 für die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche
- Abfallwirtschaft,
- Straßenreinigung,
- Winterdienst,
- Abwasserentsorgung und
- Städtische Dienste
die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne
Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung -GO- NRW gebildet.
Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische
Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem
Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan eine fünfjährige Finanzplanung
beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2011 und der Finanzplanung für die Jahre 2010 bis
2014 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die
Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem für das Finanzwesen zuständigen
Bediensteten zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.
Der Wirtschaftsplan 2011 enthält im Erfolgsplan eine nach vier Betriebszweigen getrennte Planung (Anlage 1).
Dies sind im Einzelnen:
Betriebszweig Abwasser
Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen
Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst
Betriebszweig Abfallentsorgung
Die Stellenübersicht sieht keine Ausweitung der Stellen gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2010 vor.
Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2010 um 77.000 auf insgesamt 2.675.000 im Wirtschaftsjahr 2011.
Die Steigung dient zur Abdeckung der tariflichen und strukturellen Personalsteigerungen.
Dem Gesamtaufwand von 20.115.100 stehen Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber.
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2011 hat sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von 5.153.000 .
Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden 0
Auszahlungen für Baumaßnahmen 1.950.000
Auszahlungen für den Erwerb von
Beweglichem Anlagevermögen 250.000
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insgesamt somit: 2.200.000
Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt 1.391.000 im Wirtschaftsjahr 2011 erforderlich.
Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2012 bis 2014 beinhaltet ein Investitions-volumen von insgesamt 12.400.000 .
Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelblätter des Vermögensplans verwiesen.
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 festgesetzt.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.022 kB
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