Beschlussvorlage - 2011/0978

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss fasst einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2011 und die Finanzplanung für die Jahre 2010 bis 2014 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Der Rat der Stadt hat zum 01.01.04 für die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche

 

-        Abfallwirtschaft,

-        Straßenreinigung,

-        Winterdienst,

-        Abwasserentsorgung und

-        Städtische Dienste

 

die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne

Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung -GO- NRW gebildet.

 

Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische

Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem

Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

 

Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan eine fünfjährige Finanzplanung

beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2011 und der Finanzplanung für die Jahre 2010 bis

2014 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die

Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem für das Finanzwesen zuständigen

Bediensteten zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.

 

Der Wirtschaftsplan 2011 enthält im Erfolgsplan eine nach vier Betriebszweigen getrennte Planung (Anlage 1).

 

Dies sind im Einzelnen:

 

Betriebszweig Abwasser

Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen

Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst

Betriebszweig Abfallentsorgung

 

Die Stellenübersicht sieht keine Ausweitung der Stellen gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2010 vor.

 

Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2010 um 77.000 € auf insgesamt 2.675.000 € im Wirtschaftsjahr 2011.

 

Die Steigung dient zur Abdeckung der tariflichen und strukturellen Personalsteigerungen.

 

Dem Gesamtaufwand von 20.115.100 € stehen Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber.

 

Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2011 hat sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von 5.153.000 €.

Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:

 

Auszahlungen für den Erwerb von

Grundstücken und Gebäuden                                                                                        0 €

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen                                                        1.950.000 €

 

Auszahlungen für den Erwerb von

Beweglichem Anlagevermögen                                                                         250.000 €

 

____________________________________________________________

                                                       

insgesamt somit:                                                                                                  2.200.000 €

 

Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt 1.391.000 € im Wirtschaftsjahr 2011 erforderlich.

 

Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2012 bis 2014 beinhaltet ein Investitions-volumen von insgesamt 12.400.000 €.

 

Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelblätter des Vermögensplans verwiesen.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

                                                                                                                             

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

-entfällt-

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.02.2011 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

Erweitern

14.04.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen