Beschlussvorlage - 2009/0193-3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Tageseinrichtungen für Kinder hier: Modell zukünftiger Gruppenformen einschl. Betreuung U3 in der Stadt Alsdorf sowie - Darstellung der finanziellen Auswirkungen - Investitionsprogramm / Betriebskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Er nimmt das Ergebnis der Elternbefragung und die mit den Trägern abgestimmten zukünftigen/vorläufigen Betreuungsformen für das Kindergartenjahr 2010/2011 zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Etatplanungen/Finanzplanungen 2010/2011 einzuplanen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat die Verwaltung wie im vergangenen Jahr eine Befragung der Eltern zu ihren Betreuungswünschen durchgeführt. Das Ergebnis der Befragung wurde ausgewertet und die möglichen Gruppenkonstellationen mit den Einrichtungsleitungen am
07.12.09 in der als Anlage beigefügten Darstellung festgehalten.
Das Ergebnis der Vereinbarungen gilt vorbehaltlich der bis zum 15.03.2010 durch die Eltern abzuschließenden Betreuungsverträge; ein weiteres Trägergespräch ist für den 02.02.2010 nach Abschluss der verbindlichen Anmeldewoche im Januar terminiert.
Durch Änderungen in den Betreuungswünschen könnten dann noch einige Abweichungen in den Gruppenzusammenstellungen entstehen.
Vorbehaltlich dieser Änderungen würde sich der Zuschussbedarf des Jugendamtes im Kitajahr 10/11 um 77.022,-- auf 6.714.850 erhöhen.
Hierin sind die auf der Grundlage der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahre 2013 vorgesehenen Ausbaustufen nahezu berücksichtigt.
Für das Jahr 2010 bedeutet dies, dass von den vorgesehenen zusätzlichen 70 Plätzen etwa 57 realisiert werden können ohne die Erfüllung des Rechtsanspruchs für über 3jährige Kinder zu gefährden.
Die in den nächsten Monaten mit Hilfe des Bundesausbauprogrammes zu schaffenden 40 Plätze in den Kitas Annapark und Familienzentrum Blumenrath sind hierin bereits enthalten.
Die restlichen 17 Plätze werden durch Umwandlungen in Einrichtungen freier Träger realisiert.
Unter Berücksichtigung der dann gleichzeitig zu erweiternden Tagespflegeplätze (30) würden im Jahre 2010 dann insgesamt voraussichtl.217 Plätze vorgehalten. Dies entspricht einer Versorgungsquote von ca. 19 %.
Entsprechend erhöht sich die zu schaffende Platzzahl in den Folgejahren von 120 auf 133 Plätze in Tageseinrichtungen.
Eine aktualisierte Bedarfsplanung wird auf der Grundlage der Fortschreibung der Kindertageseinrichtungsbedarfsplanung im Frühjahr 2010 (Erhebungsdatum 31.12.2009) vorgelegt.
Darstellung der Rechtslage:
§ 24 SGB VIII in Verbindung mit § 24 a SGB VIII
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz)
Kinderfördergesetz (KiföG)
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen bzw. umwandlungen stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:
a)
Kindpauschalen Vorjahr 09/10 (100 %) 7.872.439,26
abzügl. gemittelt. Trägeranteil 15 % 1.157.788,60
Betriebskostenzuschüsse 09/10 6.714.650,69
b) Kindpauschalen 10/11 (100 %) 8.022.326,94
abzügl. gemittelt. Trägeranteil 15 % 1.230.654,04
Betriebskostenzuschüsse 10/11 6.791.672,90
Erhöhung Betriebskostenzuschuss: 77.022,21
Der Zuschuss des Jugendamtes bezieht sich nur auf die Kindpauschalen. Die bezuschussungsfähigen Mietanteile, die gesetzlich geförderten Familienzentren und die Tagespflegestellen sind hierin nicht enthalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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182,2 kB
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