Beschlussvorlage - 2009/0201-3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW); hier: Verlegung des Spielplatzes Hoengener Straße Ecke Hauptstraße / Am Kreuzberg zum Dorfplatz an der Hauptstraße Ecke Maurerstraße Antrag des SPD-Ortsvereins Alsdorf-Schaufenberg/Bettendorf vom 14.08.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen für die Verlegung des Spielplatzes von der Hoengener Straße an die Mauerstraße im Stadtteil Alsdorf-Schaufenberg zu schaffen.
Die Spielfläche an der Hoengener Straße ist nach Fertigstellung des Spielplatzes an der Mauerstraße zu veräußern.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 14.08.2009 beantragt der SPD-Ortsverein Alsdorf-Schaufenberg/Bettendorf (Anlage 1 / 2009/0201-3.2) die Verlegung des Spielplatzes Hoengener Straße/Am Kreuzberg zum Dorfplatz an der Hauptstraße/Ecke Mauerstraße (Lageskizze Anlage 2 / 2009/0201-3.2). Der Antrag wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 03.09.2009 behandelt und zuständigkeitshalber an den Jugendhilfeausschuss verwiesen.
Der SPD-Ortsverein begründet seinen Antrag damit, dass auf dem Spielplatz an der Hoengener Straße kein Spielgerät mehr steht, der Sandkasten nicht mehr zum spielen geeignet ist und zudem die Verlegung dieses Spielplatzes auf das ehemalige Bauhofgelände geplant war.
Für eine Verlegung des Spielplatzes auf eine Teilfläche des Dorfplatzes spricht aus der Sicht des SPD-Ortsvereins, dass der Spielplatz hier von den Anwohnern besser eingesehen werden kann und zudem in der Nähe des Kindergartens und der Kirche liegt.
Im Spielflächenbedarfsplan wurde ermittelt, dass es sich bei dem Spielplatz an der Hoengener Straße/Am Kreuzberg (Größe 1.258 m²) aufgrund seines ungünstigen Standortes an einem der Hauptverkehrswege mit hohem Verkehrsaufkommen (Hoengener Straße) und der damit einhergehenden Einschränkungen mittlerweile um einen Spielplatz des Spielbereiches C gemäß dem Runderlass des Innenministers NRW vom 31.07.1974, dem Mustererlasse der ARGE BAU 06/87 und der DIN 18034 10/88 handelt. Die Spielplätze des Spielbereichs C stehen in der Regel den Kindern aus den umliegenden Wohnblocks zur Verfügung und werden zudem von Kindern genutzt, die in einem Umkreis von max. 200 Metern wohnen.
Das im Antrag des SPD-Ortsvereins genannte Grundstück (Dorfplatz), bei dem es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, bietet aufgrund seiner Lage, daher sicher bessere Spielbedingungen für die Kinder.
Zur Sicherheit der Kinder schlägt der SPD-Ortsverein vor, den neuen Spielplatz mit einem ein Meter hohen Zaun einzufrieden.
Das Grundstück Dorfplatz liegt zwar ebenfalls an einem Kreuzungspunkt zweier Straßen (Hauptstraße/Mauerstraße); das Verkehrsaufkommen ist hier jedoch sicher gering.
Mit einer Grundstücksfläche von ca. 500 m² wäre auch der Spielflächenbedarf eines Spielplatzes des Spielbereiches C im Stadtteil gewährleistet.
Insofern empfiehlt das Fachamt dem Antrag des SPD-Ortsvereins Alsdorf-Schaufenberg/Bettendorf zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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53,4 kB
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