Beschlussvorlage - 2009/0202-3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderspielplätze im Stadtgebiet hier: Spielflächenbedarfsplanung / Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1. Der Jugendhilfeausschuss benennt aus den Reihen seiner stimmberechtigten Mitglieder für diese Legislaturperiode bis zu 5 Mitglieder für eine Arbeitsgruppe Spielplätze in Alsdorf und beauftragt die Verwaltung deren Einsatz zu koordinieren
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
- die Voraussetzungen für die Veräußerung der Teilfläche an der Straßburger Straße sowie an der Vorhaltefläche an der Dämmstraße zu schaffen.
- die Voraussetzungen für die Neuanlage eines Spielplatzes an der Mauerstraße zu schaffen und nach Fertigstellung des Spielplatzes, die Fläche an der Hoengener Straße zu veräußern.
- die Voraussetzungen für die Neuanlage eines Spielplatzes am Willy-Brandt-Ring zu schaffen und nach Fertigstellung des Spielplatzes, die Fläche an der Römerstraße zu veräußern.
Der Verkaufserlös ist dem Vermögen des Produktbereiches 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Produktgruppe 06-02 zuzuführen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 11.12.2008 und 24.03.2009 mit der Spielflächenbedarfsplanung befasst.
Mit der Spielflächenbedarfsplanung wurde eine Bestandsaufnahme unter Gliederung des Stadtgebietes in zwei Planbereiche (A / B und C) durchgeführt und der Spielflächenbedarf nach den vorgegebenen Richtwerten und der Einwohnerzahl der Stadt Alsdorf ermittelt.
Ziel der Spielflächenbedarfsplanung ist:
1. die Voraussetzungen zu schaffen, um den notwendigen Bestand an Spielplätzen in einem guten, respektive sehr guten Zustand zu erhalten bzw. diesen Zustand herzustellen
2. Spielflächen, die für die Bedarfsdeckung nicht notwendig sind jedoch erhebliche Unterhaltungskosten verursachen zu ermitteln und diese Flächen ggfls. für eine andere Nutzung zu empfehlen
3. eine bedarfsgerechte Planung unter Beteiligung von Kindern und Eltern zu ermöglichen.
Das Fachamt hat auf der Grundlage der Bestandsaufnahme und der rechnerischen Bedarfsermittlung die Spielflächen ermittelt, die, ohne das es zu einer Einschränkung des Spielplatzangebotes im Sinne der Bedarfsplanung kommt, einer anderen Nutzung zugeführt werden können bzw. ein Grundstückstausch durchgeführt werden kann.
Im Einzelnen handelt es sich hier um die Spielplätze an der:
- Von Ketteler Straße (Alsdorf-Mitte)
- Römerstraße (Alsdorf-Mitte)
- Hoengener Straße (Alsdorf-Schaufenberg)
- Straßburger Straße (Alsdorf-Blumenrath)
- Thomas-Mann-Straße (Alsdorf-Hoengen)
- Dämmstraße (Alsdorf-Warden)
Begründung:
Spielplatz an der Von-Ketteler-Straße / Im Brühl in Alsdorf-Mitte (Lageskizze siehe Anlage 1 zu Vorlage 2009/0202-3.2):
Der Spielplatz wurde gemäß dem Runderlass des Innenministers NRW in der Bedarfsplanung dem Spielbereich C zugeordnet. Bei der Bedarfsermittlung für den Spielplatz im Bereich der Von-Ketteler-Straße / Im Brühl wurde festgestellt, dass der vorhandene Bedarf aufgrund der aktuell ermittelten Kinderzahlen auch durch die Spielplätze an der Marie-Jucharcz-Straße, am Fridjoff-Nansen-Ring und im Burgpark gedeckt werden kann. Demnach ist der Spielplatz an der Von-Ketteler-Straße zur Bedarfssicherung nicht zwingend notwendig.
Spielplatz an der Römerstraße in Alsdorf-Mitte (Lageskizze siehe Anlage 2 zu Vorlage 2009/0202-3.2):
Ein Spielplatz im Bereich der Römerstraße ist, abgesehen von der Bolzfläche, auch weiterhin für die Sicherung des Bedarfs an Spielplätzen für dieses Einzugsgebiet notwendig. Der Spielplatz wurde im Rahmen der Spielflächenbedarfsplanung gemäß des/der genannten Erlasses bzw. Richtlinie dem Spielbereich B zugeordnet, der ein Einzugsgebiet von 500 Metern hat. Bei der Planung des Annaparks (im Zuge der Fertigstellung wurden bisher zwei Spielplätze, ein Bolzplatz und eine Multifunktionsfläche errichtet) ist im Bereich zwischen der städtischen Tagesstätte Annapark und der neuen Grundschule ein Spielplatz vorgesehen. Nach Realisierung dieser Spielfläche kann die Spielfläche an der Römerstraße als Spielplatz entwidmet und anschließend veräußert werden.
Spielplatz der der Hoengener Straße in Alsdorf-Schaufenberg (Lageskizze siehe Anlage 3 zu Vorlage 2009/0202-3.2):
Im Spielflächenbedarfsplan wurde ermittelt, dass es sich bei dem Spielplatz an der Hoengener Straße / Am Kreuzberg (Größe 1.258 m²) aufgrund seines ungünstigen Standortes an einem der Hauptverkehrswege mit hohem Verkehrsaufkommen (Hoengener Straße) und der damit einhergehenden Einschränkung mittlerweile um einen Spielplatz des Spielbereiches C handelt (siehe Vorlage 2009/0201-3.2 der heutigen Sitzung). Eine Verlegung des Spielplatzes, beispielsweise zur Mauerstraße, hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Spielflächenbestand im Stadtteil Schaufenberg. Aus der Sicht der Planung führt eine Verlegung der Spielfläche an einen anderen (verkehrsberuhigten) Standort sicher zu einer wesentlichen Verbesserung für die Kinder.
Spielplatz Straßburger Straße in Alsdorf-Blumenrath (Lageskizze siehe Anlage 4 zu Vorlage 2009/0202-3.2):
Im Stadtteil Blumenrath befinden sich vier öffentliche Spielplätze. Hierdurch wird in diesem Stadtteil eine Bedarfsdeckung von 3,16 m² Spielfläche je Einwohner erreicht. Der Spielplatz an der Straßburger Straße ist mit einer Fläche von 5.952 m² und seiner parkähnlichen Struktur der größte Spielplatz, wobei eine Teilfläche nicht als Spielplatz genutzt wird.
Verkleinert man die Spielfläche um ca. 1.200 m² (siehe Lageskizze), so wird eine Bedarfsdeckung von 2,83 m² Spielfläche je Einwohner erreicht was noch über den Empfehlungen der ARGE BAU liegt und die Kosten für die Pflege der Flächen reduziert.
Spielplatz an der Thomas-Mann-Straße in Alsdorf-Hoengen (Lageskizze siehe Anlage 5 zu Vorlage 2009/0202-3.2):
Der Spielplatz an der Thomas-Mann-Straße befindet sich in unmittelbarer Nähe (ca. 40 m) zu den beiden Spielplätzen im Müschekamp. Der Spielplatz ist aufgrund seines Alters und seiner Beschaffenheit in den nächsten Jahren notwendigerweise grundlegend mit einem sicher nicht unerheblichen Kostenaufwand zu sanieren. Der Bedarf an Spielflächen ist im Umkreis von 1.000 Metern seit Fertigstellung des Baugebietes Müschekamp und den hier seinerzeit errichteten Spielplätzen gedeckt (siehe hierzu Anlage 7 zu Vorlage 2009/0202-3.2 RdErl. Des Innenministers NRW). Aus der Bedarfsberechnung geht hervor, dass der Spielplatz Thomas-Mann-Straße zur Sicherung des Spielflächenangebotes im genannten Einzugsgebiet nicht zwingend notwendig ist.
Vorhaltefläche an der Dämmstraße in Alsdorf-Warden (Lageskizze siehe Anlage 6 zu Vorlage 2009/0202-3.2):
Das Grundstück (2.965 m²) an der Dämmstraße direkt an der Autobahn (A44) gelegen (siehe Lageskizze), wird seit Jahren für die Errichtung eines Spielplatzes vorgehalten. Aus der Bedarfsrechnung geht hervor, dass der Stadtteil Warden mit 1,33 m² Spielfläche je Einwohner unter den Empfehlungen der ARGE BAU (siehe hierzu Anlage 8 zu Vorlage 2009/0202-3.2) liegt. Weil der Stadtteil den hier lebenden Kindern, neben dem öffentlichen Spielplatz an der Kapellenstraße und aufgrund seiner Lage und seiner Struktur viele weitere Spielmöglichkeit im Freien bietet, wird empfohlen, die Vorhaltefläche an der Dämmstraße aus der Bedarfsplanung heraus zu nehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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