Beschlussvorlage - 2011/1178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt

a)                  die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 322 –Luisenstraße-; die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses wird.

b)                  die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet (Anlage 1) liegt im Stadtteil Alsdorf Mitte an der Luisenstraße. Westlich bildet die B 57 die Plangebietsgrenze. Östlich wird das Plangebiet durch die Gleiwitzer Straße begrenzt. Die Größe des Plangebietes liegt bei ca. 4 ha.

 

Planerische Rahmenbedingung

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 2004 stellt für den Planbereich entlang B 57 Mischgebietsflächen und Wohngebietsflächen dar (Anlage 2).

 

Der Bebauungsplan Nr. 322 – Luisenstraße – überplant die räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 65 (Rechtskraft 15.12.1968) sowie Nr. 106 – Am langen Pfädchen – (Rechtskraft 24.01.1986). Beide Bebauungspläne setzen Mischgebiet fest. Weiterhin wird der Bebauungsplan Nr. 52 1. Änderung überplant (Rechtskraft 30.12.1971), welcher WA – Wohnbaufläche darstellt (Anlage 3)

 

Die restlichen Flächen sind nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

 

Anlass und Ziel der Planung

Das Plangebiet nimmt auf Grund seiner zentralen Lage sowie seiner infrastrukturellen Gegebenheit die Funktion einer „Eingangssituation“ zur Alsdorfer Innenstadt wahr. Insbesondere für Besucher, die aus östlicher Richtung kommend die Alsdorfer Innenstadt anfahren, werden zum großen Teil über die Luisenstraße und somit auch durch das Plangebiet fahren. Mit Blick auf die für eine solche „Eingangssituation“ zur Innenstadt adäquate städtebauliche Situation sowie die Steuerung des Einzelhandels und Vergnügungsstätten, besteht gemäß § 1 Abs. 3 BauGB Planbedarf, um eine positive städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Plangebiet zu forcieren.

 

Damit soll sichergestellt werden, dass von diesem Standort keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Alsdorf oder anderer Gemeinden ausgehen. Hierzu sind Nutzungsfestlegungen zum Einzelhandel erforderlich, die die Entwicklung des Einzelhandels gemäß des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Alsdorf aus dem Jahr 2008 steuern. 

 

Darüber hinaus verfolgt die Planung das Ziel, an einer städtebaulich integrierten Lage etwaigen sog. “Trading-down-Effekten vorzubeugen. Insofern sollen auch die Ergebnisse, des in dieser Sitzung zu beauftragenden Vergnügungsstättenkonzeptes (nicht öffentlicher Sitzungsteil), mit in die Planung einfließen.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Das Bebauungsplanverfahren Nr.322 - Luisenstraße - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 322 – Luisenstraße- entstehen für die Stadt Alsdorf keine Kosten.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

-entfällt-

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen