Beschlussvorlage - 2011/1247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt: „Dem Abschluss des als Anlage       /1 beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 11 und 124 Abs. 1 Baugesetzbuch“ mit der Bauland GmbH wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Alsdorfer Bauland GmbH beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 312 – Martin-Struff-Straße - die Erschließung zur baulichen Nutzung der Grundstücke herzustellen. Die zum Vertrag erforderlichen geprüften Anlagen liegend der Stadt vor (2 Ordner ). Der Fertigstellungstermin lag bei der Vorlagenerstellung noch nicht vor und wird nachträglich eingetragen.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß §§ 11 und 124 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Unternehmer trägt alle für die Ersterschließung des Planbereiches notwendigen Kosten zu 100 %. Nach § 2 des Vertrages überträgt der Unternehmer die auf seine Kosten hergestellten Erschließungsanlagen kosten-,lasten- und gebührenfrei auf die Stadt Alsdorf.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-  keine  -

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen