Beschlussvorlage - 2011/1247
Grunddaten
- Betreff:
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Abschluss eines Öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 11 und 124 As. 1 Baugesetzbuch -BauGB- zur Erschließung des Sportplatz Hoengen Martin-Struff-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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21.06.2011
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Alsdorfer Bauland GmbH beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 312 Martin-Struff-Straße - die Erschließung zur baulichen Nutzung der Grundstücke herzustellen. Die zum Vertrag erforderlichen geprüften Anlagen liegend der Stadt vor (2 Ordner ). Der Fertigstellungstermin lag bei der Vorlagenerstellung noch nicht vor und wird nachträglich eingetragen.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß §§ 11 und 124 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Der Unternehmer trägt alle für die Ersterschließung des Planbereiches notwendigen Kosten zu 100 %. Nach § 2 des Vertrages überträgt der Unternehmer die auf seine Kosten hergestellten Erschließungsanlagen kosten-,lasten- und gebührenfrei auf die Stadt Alsdorf.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- keine -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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523,9 kB
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