Beschlussvorlage - 2011/1266
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbau von 5 öffentlichen Telefonstellen im Alsdorfer Stadtgebiet; Schreiben der Telekom Deutschland GmbH im Hinblick auf Konsensabbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2 - Stadtentwicklung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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21.06.2011
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Mit Mail vom 28.03.2011 hat sich die Telekom Deutschland GmbH - Zentrum Mehrwertdienste an die Stadt Alsdorf gewandt, mit der Bitte um Zustimmung zum Abbau von fünf öffentlichen Telefonstellen auf Alsdorfer Stadtgebiet im Zuge des sog. Konsensabbaus (Anlage 1).
Begründet wird dies damit, dass bei den Telefonanschlüssen im Festnetz mittlerweile eine Vollversorgung erreicht worden sei. Durch den Ausbau der Mobilfunknetze hätten sich außerdem die Telefonierbedürfnisse der Bürger stark geändert. Die Nutzung der öffentlichen Telefonstellen sei in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.
Die Deutsche Telekom hat im Rahmen der ihr nach dem Telekommunikationsgesetz obliegenden Verpflichtung der Universaldienstleistung Öffentliche Telekommunikation
flächendeckend und bedarfsgerecht an allgemein und jederzeit für jedermann zugänglichen
Standorten öffentliche Telefonstellen zu betreiben; in diesem Zusammenhang spricht man insofern auch von Bestandteilen der Daseinsvorsorge (auch Notrufmöglichkeiten etc.).
Im Einvernehmen mit den drei kommunalen Spitzenverbänden hatte sich die Deutsche Telekom im Jahr 2003 gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) verpflichtet, den Betrieb von öffentlichen Telefonstellen an den seinerzeit bestehenden Standorten aufrechtzuerhalten und etwa notwendige Bedarfsanpassungen nur mit Zustimmung der Bundesnetzagentur vorzunehmen.
Um den Kunden und Bürgern auch in Zukunft eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung mit öffentlicher Telefonie anbieten zu können, sei der Konzern aus wirtschaftlicher Sicht gezwungen, seine Bestände dem neuen realen Bedarf anzupassen.
Aus o.g. Gründen hat die Deutsche Telekom bereits im Jahr 2008 bei der BNetzA eine Strukturanpassung beantragt, die den Abbau von 10 000 öffentlichen Telefonstellen an extrem unwirtschaftlichen Standorten in den Jahren 2009/2010 vorsehen sollte, wobei in jedem Einzelfall die Zustimmung des jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen muss. Die BNetzA hat im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden mit Schreiben vom 20.Mai 2009 diesem Antrag stattgegeben (siehe Anlage 2).
Für das Alsdorfer Stadtgebiet beantragt die Telekom die Zustimmung zum Abbau folgender öffentlicher Telefonstellen:
Plz / Ort | Nr. gem. Plan | Ortzusatz | Strasse | Hausnr. | Hinweis |
52477 Alsdorf | (1) | Boicher Siedlung | Osterfeldstr. | 43 | Osterfeldstr., Schule |
52477 Alsdorf | (2) | B 57 | Theodor-Seipp-Str. | 999 | Theodor-Seipp-Str. / Würselner Str. |
52477 Alsdorf | (3) | Bettendorf | Aldenhovener Str. | 14 | Aldenhovener Str. / Duckweilerstr. |
52477 Alsdorf | (4) | Ofden | Theodor-Seipp-Str. | 21 | Theodor-Seipp-Str. 21 |
52477 Alsdorf | (5) | Mitte | Broicher Str. | 18 | Broicher Str. 18 |
Die zunächst im Schreiben genannte Fristsetzung wurde vor dem Hintergrund weiterer geforderter Daten (Übersichtsplan über die bestehenden öffentlichen Telefonstellen, Benutzungsdaten etc.) und der möglichen Sitzungsterminierung bis zum 25.07.2011 verlängert.
Im Hinblick auf die Verteilung der öffentlichen Telefonstellen (z. Zt. laut übermittelter Tabelle insges. 24 Telefonstellen), die der Planübersicht in Anlage 3 zu entnehmen ist, ist festzustellen, dass mit Entfallen der Standorte 3 (Bettendorf) und 4 (Ofden) in diesen Ortsteilen keine Versorgung mit öffentlichen Telefonstellen mehr gegeben wäre.
Offensichtlich werden die Standorte 5 (Broicher Str.) und 1 (Broicher Siedlung Osterfeldstr.) trotz ihrer jeweils zentralen Lage im jeweiligen Stadtteil auch nur gering angenommen, gleiches trifft nach Telekomangaben auf den Standort 2 an der B 57 trotz der Nähe zu den Schuleinrichtungen /Freizeitanlage zu.
Im Rahmen der hausinternen Beteiligung wurden keine Bedenken gegen den Auftrag vorgebracht, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Abbaustellen ordnungsgemäß herzurichten seien.
