Beschlussvorlage - 2011/1138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 03.04.2011 (Anlage 1) beantragt die Siedlergemeinschaft Alsdorf-Begau die Sperrung der Siedlung Begau für Lkw über 3,5t und bezieht sich dabei auf den bisher geführten Schriftverkehr mit einem Anwohner der Straße „Alter Römerweg“, Herrn Martin Hellhammer. Ein gleichlautender Antrag des Herrn Martin Hellhammer vom 28.04.2011 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Jedoch dürfen nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter Rechtsgüter erheblich übersteigt. Eine die Anordnung rechtfertigende Gefahr für die Sicherheit ist nach der geltenden Rechtsprechung anzunehmen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle zu befürchten sind.

 

Um diesbezüglich die Situation in der Straße “Alter Römerweg” beurteilen zu können, hat die Verwaltung eine eingehende Verkehrsuntersuchung vorgenommen.

Zunächst einmal wurde die Unfallsituation in diesem Bereich überprüft. Laut Auskunft der Polizei ist die Siedlung Begau in Bezug auf die Unfalllage unauffällig, insbesondere bei den Unfallkategorien 1-3 (Unfälle mit Personenschäden) und der Kategorie 4 (Unfälle mit schwerem Sachschaden). In diesen Unfallkategorien hat sich im Zeitraum 01.01.2008 bis 19.04.2011 nach den Unterlagen der Polizei kein Unfall in der Siedlung Begau ereignet.

 

Darüber hinaus wurde das Geschwindigkeitsverhalten in der Straße “Alter Römerweg” überprüft. Hierzu sind die Ergebnisse aus Geschwindigkeitsmessungen der Städteregion Aachen aus den Jahren 2009 und 2010 herangezogen worden.

Bei einer in der Zeit vom 05.08.2009 bis 12.08.2009 durchgeführten Messung mittels Verkehrszählgerät wurden 81% der Fahrzeuge mit weniger als 40 Km/h erfasst. In dem Zeitraum von einer Woche sind lediglich 88 Lkw erfasst worden, was einem Anteil von 2% am Gesamtverkehrsaufkommen entspricht (inkl. Stadtbuslinie AL6). Von diesen 88 Lkw wurden 91% mit weniger als 40 Km/h gemessen.

Daraufhin hat die Städteregion Aachen in diesem Bereich eine Messstelle eingerichtet und regelmäßig Kontrollen durchgeführt, wobei Geschwindigkeitsüberschreitungen entsprechend mit Verwarnungs- bzw. Bußgeldern geahndet worden sind.

Eine erneute Überprüfung mittels Verkehrszählgerät in der Zeit vom 13.10.2010 bis 20.10.2010 hat ergeben, dass 98% bzw. 92% der Fahrzeuge mit weniger als 40 Km/h gemessen wurden. Durch die regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen konnte also eine deutliche Verbesserung erzielt werden.

 

Des Weiteren sind durch die Verwaltung zwei Verkehrszählungen bezüglich des Lkw-Aufkommens vorgenommen worden.

Bei der ersten Zählung im Herbst 2010 wurden an insgesamt 9 Tagen zu verschiedenen Tageszeiten pro Stunde jeweils zwischen 1 und 4 Fahrzeuge über 3,5t erfasst. Hierin enthalten waren die Busse der Linie AL6 sowie der Anliegerverkehr zu einer Baustelle in der Straße “Alter Römerweg”.

Zudem ist im Frühjahr 2011 an vier Werktagen zu unterschiedlichen Zeiten (Morgenspitze, Mittagszeit, Nachmittagsspitze) eine qualifizierte Verkehrszählung mit Erfassung der Fahrzeugkennzeichen erfolgt.

Dabei wurde der Lkw-Verkehr beobachtet, der an den Einmündungen "Alter Römerweg/Eschweilerstraße" und "Alter Römerweg/St-Jöris-Straße" ein- und ausgefahren ist. Bei dieser Zählung sind in 7 Stunden insgesamt 25 Fahrzeuge an der Einmündung "Alter Römerweg/Eschweilerstraße" und 13 Fahrzeuge an der Einmündung "Alter Römerweg/St.-Jöris-Straße" erfasst worden. Lediglich 9 Fahrzeuge haben in den 7 Stunden die Straße "Alter Römerweg" als Verbindung zwischen K10 und St.-Jöris-Straße benutzt. Hierbei handelte es sich ausschließlich um Schul- und Linienbusverkehr (5 Busse) sowie um landwirtschaftlichen Verkehr (4 Traktoren). Bei den übrigen Fahrzeugen haben die Halterfeststellungen ergeben, dass es sich in erster Linie um Fahrzeuge von Gewerbebetrieben handelte, denen ein Anliegen in der Siedlung Begau unterstellt werden kann (Müllfahrzeug, Getränkelieferant, Gartenbaubetrieb, DHL etc.). Zwei Fahrzeuge waren zugelassen auf einen Anwohner der Straße “Auf der Weide”, ein Fahrzeug auf ein in der St.-Jöris-Straße ansässiges Bauunternehmen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Unfallsituation in der Straße “Alter Römerweg” unauffällig ist und nach den Erkenntnissen aus den vorgenommenen Verkehrszählungen weder übermäßiger Lkw-Verkehr noch nennenswerte Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Lkw festzustellen sind. Somit liegen keine Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO vor, die eine erneute Sperrung für Lkw über 3,5t rechtfertigen würde.

 

Als Argument für eine Sperrung gibt Herr Hellhammer an, dass der Ausbau der Straße “Alter Römerweg” bautechnisch nicht für Lkw geeignet sei. Auch diesbezüglich wurde eine Überprüfung vorgenommen.

Bei der Straße “Alter Römerweg” handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße der Bauklasse 4, die grundsätzlich für eine Belastung mit mehreren hundert Lkw pro Tag geeignet ist. Der Ausbau der Straße ist somit ausgelegt für eine Verkehrsbelastung mit Lkw im Rahmen des festgestellten Verkehrsaufkommens.

Die Fahrbahnbreite beträgt im Bereich zwischen Gartenstraße und Ehrenstraße durchgehend 4,55m (inkl. der Fahrbahnrinnen, die zur Fahrbahn gehören). In den übrigen Bereichen (zwischen K10 und Ehrenstraße sowie zwischen St.-Jöris-Straße und Gartenstraße) beläuft sich die Breite auf mindestens 5,50m.

In diesem Zusammenhang sind die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), die im Jahre 2006 die Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) ersetzt haben, zu beachten. Für den Begegnungsfall Pkw/Lkw ist gemäß RASt bei eingeschränktem Bewegungsspielraum, der in diesem Fall angesetzt werden kann, eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,00m vorgesehen. Dieses Maß wird zwar in dem ca. 350m langen Teilstück zwischen Gartenstraße und Ehrenstraße um 0,45m unterschritten, jedoch stehen mit den Einmündungsbereichen Heinrich-Heine-Straße, Rilkestraße, “Auf der Weide” und Michaelstraße in ausreichenden Abständen die zur Abwicklung des besagten Begegnungsverkehrs benötigten Ausweichflächen zur Verfügung. Im übrigen sind die Angaben der RASt lediglich Empfehlungen für die Planung von neuen Verkehrsflächen.

 

Bis vor einigen Jahren hat eine Sperrung für Lkw über 3,5t mit dem Zusatz “Anlieger frei” in der Straße “Alter Römerweg” und in weiteren Straßen der Siedlung Begau bestanden. Diese Sperrung erfolgte vor mehr als 30 Jahren durch das damals zuständige Straßenverkehrsamt des Kreises Aachen. Durch diese Maßnahme sollte verhindert werden, dass der Stadtteil Begau als Abkürzung für den Schwerlastverkehr zur Mülldeponie Warden sowie zum Kieswerk in Kinzweiler benutzt wird.

Im Jahre 2002 mussten aufgrund einer Änderung der Straßenverkehrsordnung alle im Stadtgebiet Alsdorf befindlichen Tempo-30-Zonen überprüft werden. Ziel war es dabei u. a., alle unnötigen Verkehrszeichen entfernen zu lassen. Im Zuge der Überprüfung der Siedlung Begau stellte sich auch die Frage, ob dort weiterhin eine Sperrung für Lkw über 3,5t notwendig ist. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Sperrung nicht mehr erforderlich ist, da sich die Verkehrssituation im Laufe der Zeit verändert hatte. Durch den Ausbau weiterer Hauptverkehrsstraßen (L240, K10) ist die Verkehrsinfrastruktur verbessert worden, sodass die Siedlung Begau als Abkürzung für den Schwerlastverkehr nicht mehr attraktiv war. Zudem hatte die Mülldeponie Warden überwiegend und das Kieswerk in Kinzweiler vollständig den Betrieb eingestellt. Aus diesem Grunde wurde die Entfernung der entsprechenden Verkehrsschilder in der St.-Jöris-Straße, Michaelstraße, Ehrenstraße und in der Straße “Alter Römerweg” angeordnet.

Die Auswertung der durchgeführten Verkehrszählungen zeigt, dass die Siedlung Begau auch nach Entfernung der Beschilderung nicht vom Lkw-Verkehr als Abkürzung genutzt wird.

 

Eine Sperrung des Alten Römerweges ist folglich nicht sinnvoll. Letztlich würden entsprechende Anordnungen ausschließlich den „innerörtlichen“ Lkw-Verkehr des Stadtteils Begau in die anderen Straßen dieses Ortsteiles drängen, die aufgrund ihrer Dimensionierung weitaus weniger für diese Fahrzeuge geeignet sind.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind.

 

Bei den Aufgaben nach der StVO handelt es sich um bundesgesetzliche Aufgaben, die den örtlichen Ordnungsbehörden und somit dem Bürgermeister als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind. Regelungen des Straßenverkehrs sind also grundsätzlich keine gemeindeeigenen Angelegenheiten, sondern staatliche Aufgaben.

 

Im Übrigen ist die Anordnung für das Aufstellen und Entfernen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ein Geschäft der laufenden Verwaltung, dessen Erledigung gemäß § 62 Abs. 3 GO NRW dem Bürgermeister obliegt.

 

Somit entfällt eine weitere Beratung hierüber im Hauptausschuss.

 

Die in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) angegebenen Maße sind Empfehlungen für die Planung von neuen Verkehrsflächen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.07.2011 - Hauptausschuss - geändert beschlossen