Beschlussvorlage - 2011/1290

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 17 der Geschäftsordnung ist in die Tagesordnung der Ratssitzung eine Fragestunde für  Einwohner aufzunehmen. In dieser Fragestunde, die der erste Punkt einer jeden öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt ist, hat jeder Einwohner der Stadt das Recht, Anfragen an den Bürgermeister und an die Fraktionen des Rates zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten der Stadt, in den Ausschüssen begrenzt auf deren fachliche Zuständigkeit beziehen.

 

Jeder Einwohner kann zu einem Thema nur je eine  Frage und eine Zusatzfrage stellen.

 

Ist eine sofortige Bearbeitung nicht möglich, kann die Antwort dem Fragesteller innerhalb von drei Wochen auf schriftlichem Wege gegeben werden. Das weitere Verfahren ist in § 17 Abs. 4 bis 8 geregelt.

 

Gem.  § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.07.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung - zur Kenntnis genommen