Beschlussvorlage - 2009/0149-St1
Grunddaten
- Betreff:
-
Transparenz der Aufsichtsräte in den städtischen Gesellschaften; hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 28.10.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle 1 - Recht
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
Die Fraktion
„DIE LINKE im Rat der Stadt Alsdorf“ hat mit Datum vom 28.10.2009
den anliegenden Antrag „Transparenz der Aufsichtsräte in den städtischen
Gesellschaften“ (Anlage /1)
vorgelegt.
Hierzu findet sich
allerdings bereits eine Regelung in der Gemeindeordnung (GO) NRW. Denn gemäß §
113 Abs. 5 GO haben die Vertreter der Gemeinde in Gremien von städtischen
Gesellschaften (z.B. Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen) den Rat über
alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Die
Unterrichtungspflicht besteht nach dieser Vorschrift nur, soweit durch Gesetz
nichts anderes (z.B. aufgrund der Verschwiegenheitspflicht nach GmbH-Recht)
geregelt ist.
Darüber hinaus hat
der Rat der Stadt am 15.05.2007 beschlossen, zur Berichterstattung aus den
Gremien, in denen städtische Vertreter sitzen, einen Standardpunkt im
nichtöffentlichen Teil jeder Ratssitzung aufzunehmen. Unter diesem
Tagesordnungspunkt berichten die städtischen Vertreter über das aktuelle
Geschehen in den Gesellschaften und stellen sich den Fragen der
Stadtverordneten.
Insoweit wird dem
o.a. Antrag im Wesentlichen bereits
Rechnung getragen.
Im Übrigen unterliegt
es ausschließlich den zwingenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften (z.B.
GmbH-Gesetz, Aktiengesetz), inwieweit deren Gremien ihre Sitzungen öffentlich
oder nichtöffentlich abhalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,9 kB
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