Beschlussvorlage - 2009/0149-St1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

A         die Angelegenheit weiter zu verfolgen;

 

oder

 

B         die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.

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Sachverhalt

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Fraktion „DIE LINKE im Rat der Stadt Alsdorf“ hat mit Datum vom 28.10.2009 den anliegenden Antrag „Transparenz der Aufsichtsräte in den städtischen Gesellschaften“ (Anlage  /1) vorgelegt.

 

Hierzu findet sich allerdings bereits eine Regelung in der Gemeindeordnung (GO) NRW. Denn gemäß § 113 Abs. 5 GO haben die Vertreter der Gemeinde in Gremien von städtischen Gesellschaften (z.B. Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen) den Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht besteht nach dieser Vorschrift nur, soweit durch Gesetz nichts anderes (z.B. aufgrund der Verschwiegenheitspflicht nach GmbH-Recht) geregelt ist.

 

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt am 15.05.2007 beschlossen, zur Berichterstattung aus den Gremien, in denen städtische Vertreter sitzen, einen Standardpunkt im nichtöffentlichen Teil jeder Ratssitzung aufzunehmen. Unter diesem Tagesordnungspunkt berichten die städtischen Vertreter über das aktuelle Geschehen in den Gesellschaften und stellen sich den Fragen der Stadtverordneten.

 

Insoweit wird dem o.a. Antrag im  Wesentlichen bereits Rechnung getragen.

 

Im Übrigen unterliegt es ausschließlich den zwingenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften (z.B. GmbH-Gesetz, Aktiengesetz), inwieweit deren Gremien ihre Sitzungen öffentlich oder nichtöffentlich abhalten.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.12.2009 - Rat der Stadt Alsdorf - zurückgezogen