Beschlussvorlage - 2009/0159-2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf zieht die Beschlussfassung an sich.

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 317 – Hoengen Mitte-. 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hoengen (Anlage 1), auf der ehemaligen Opel Thüllen Fläche und hat eine Größe von ca. 0, 82 ha. 

 

Seit der Aufgabe des Standortes Hoengen, durch Opel Thüllen, ist die ehemalige Firmenfläche eine innerstädtische Brache. Durch die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines Drogeriefachmarktes wird der Fläche wieder eine geordnete Nutzung zugeführt. Damit von diesem Standort jedoch keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsgbereiche der Stadt Alsdorf oder  anderer Gemeinden ausgehen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 317 erforderlich. Dieser schreibt den Einzelhandel in seiner, auf Grundlage des zur Zeit rechtskräftigen Planungsrechtes, genehmigten Form fest und verhindert somit mögliche Geschäftserweiterungen sowie Neuansiedlungen anderer Einzelhandelsnutzungen.

 

Darüber hinaus verfolgt der Bebauungsplan Nr. 317 - Hoengen Mitte – das Ziel, an einer städtebaulich integrierten Lage Trading down Effekte zu unterbinden. Hierfür ist der Ausschluss von Glücksspielhallen sowie Sexshops erforderlich.

 

Die Art und das Maß der Nutzung sowie eine detaillierte Gliederung des Einzelhandels, anhand der „Alsdorfer Liste“, wird im weiteren Bebauungsplanverfahren geklärt. 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

 

Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 317 – Hoengen Mitte - ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I 2004 S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung. Parallel wird zeitnah eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 317 hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Stadt.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Durch den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Alsdorf, wird eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gewährleistet. Dies nimmt, insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, eine elementare Rolle in der Stadtentwicklung ein. Des Weiteren werden durch die verbrauchernahe Versorgung KFZ Fahrten eingespart, was einen geringen CO² Ausstoß zur Folge hat. 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.12.2009 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen