Beschlussvorlage - 2009/0159-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 317 - Hoengen Mitte - hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebbauungsplan Nr. 317 - Hoengen Mitte -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Berichterstattung:
- Herr Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hoengen (Anlage 1),
auf der ehemaligen Opel Thüllen Fläche und hat eine Größe von ca. 0, 82
ha.
Seit der Aufgabe des Standortes Hoengen, durch Opel Thüllen,
ist die ehemalige Firmenfläche eine innerstädtische Brache. Durch die
Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sowie eines Drogeriefachmarktes wird
der Fläche wieder eine geordnete Nutzung zugeführt. Damit von diesem Standort
jedoch keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsgbereiche der
Stadt Alsdorf oder anderer Gemeinden
ausgehen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 317 erforderlich. Dieser
schreibt den Einzelhandel in seiner, auf Grundlage des zur Zeit rechtskräftigen
Planungsrechtes, genehmigten Form fest und verhindert somit mögliche
Geschäftserweiterungen sowie Neuansiedlungen anderer Einzelhandelsnutzungen.
Darüber hinaus verfolgt der Bebauungsplan Nr. 317 - Hoengen
Mitte – das Ziel, an einer städtebaulich integrierten Lage Trading down
Effekte zu unterbinden. Hierfür ist der Ausschluss von Glücksspielhallen sowie
Sexshops erforderlich.
Die Art und das Maß der Nutzung sowie eine detaillierte
Gliederung des Einzelhandels, anhand der „Alsdorfer Liste“, wird im
weiteren Bebauungsplanverfahren geklärt.
Darstellung der
Rechtslage:
Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 317 – Hoengen Mitte
- ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI.I 2004 S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung. Parallel wird zeitnah
eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Der Bebauungsplan Nr. 317 hat keine finanziellen
Auswirkungen auf die Stadt.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt
Alsdorf, wird eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gewährleistet.
Dies nimmt, insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, eine
elementare Rolle in der Stadtentwicklung ein. Des Weiteren werden durch die
verbrauchernahe Versorgung KFZ Fahrten eingespart, was einen geringen CO²
Ausstoß zur Folge hat.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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193,5 kB
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