Beschlussvorlage - 2009/0161-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 318 – Am Rosenkränzchen - hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 318 – Am Rosenkränzchen -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neuweiler (Anlage 1)
und umfasst das Gelände des Toom SB Warenhaus, des Toom –
Baumarktes, des Promarktes sowie den
darin ansässigen Konzessionären. Es hat eine Größe von ca. 3,64 ha.
Der Bebauungsplan Nr. 318 – Am Rosenkränzchen –
setzt die Empfehlungen des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt
Alsdorf um. Darin wird vorgeschlagen, einen Bebauungsplan aufzustellen, der den
aktuellen Bestand festschreibt, damit die schädlichen Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche (insbesondere die Innenstadt von Alsdorf), die von diesem
Standortbereich bereits ausgehen, nicht verschärft werden. Daher sind
Weiterentwicklungen ausschließlich im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich
zulässig. Hier besteht die Möglichkeit, den bereits ansässigen Bau- und
Gartenmarkt auszubauen und langfristig als leistungsfähigen Anbieter im Bestand
zu sichern.
Die Art und das Maß der Nutzung sowie eine detaillierte
Gliederung des Einzelhandels mit optionaler Erweiterung in nicht
zentrenrelevanten Sortimenten, wird im weiteren Bebauungsplanverfahren
geklärt.
Darstellung der
Rechtslage:
Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 318 – Am
Rosenkränzchen - ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I 2004 S.2414), in der zuletzt gültigen
Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Der Bebbauungsplan Nr. 318 hat keine finanziellen
Auswirkungen auf die Stadt, da lediglich der Bestand festgeschrieben wird.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt
Alsdorf, wird eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gewährleistet.
Dies nimmt, insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, eine
elementare Rolle in der Stadtentwicklung ein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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