Beschlussvorlage - 2009/0161-2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf zieht die Beschlussfassung an sich.

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 318 – Am Rosenkränzchen-. 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Neuweiler (Anlage 1) und umfasst das Gelände des Toom SB Warenhaus, des Toom – Baumarktes,  des Promarktes sowie den darin ansässigen Konzessionären. Es hat eine Größe von ca. 3,64 ha.

 

Der Bebauungsplan Nr. 318 – Am Rosenkränzchen – setzt die Empfehlungen des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Alsdorf um. Darin wird vorgeschlagen, einen Bebauungsplan aufzustellen, der den aktuellen Bestand festschreibt, damit die schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (insbesondere die Innenstadt von Alsdorf), die von diesem Standortbereich bereits ausgehen, nicht verschärft werden. Daher sind Weiterentwicklungen ausschließlich im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich zulässig. Hier besteht die Möglichkeit, den bereits ansässigen Bau- und Gartenmarkt auszubauen und langfristig als leistungsfähigen Anbieter im Bestand zu sichern.  

 

Die Art und das Maß der Nutzung sowie eine detaillierte Gliederung des Einzelhandels mit optionaler Erweiterung in nicht zentrenrelevanten Sortimenten, wird im weiteren Bebauungsplanverfahren geklärt. 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 318 – Am Rosenkränzchen - ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I 2004 S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Bebbauungsplan Nr. 318 hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Stadt, da lediglich der Bestand festgeschrieben wird.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Durch den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Alsdorf, wird eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung gewährleistet. Dies nimmt, insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, eine elementare Rolle in der Stadtentwicklung ein.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.12.2009 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen