Beschlussvorlage - 2011/1286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 14.06.2011 (Anlage 1) beantragt der Invaliden-/Seniorenverein Anna Alsdorf Mitte 1955 e.V. in der Burgstraße in Höhe Haus Nr. 40 auf beiden Seiten wieder Haltestellen für die Stadtbuslinie AL2 einzurichten. Ein gleichlautender Antrag der ABU-Fraktion vom 27.06.2011 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Auf Initiative des SPD Ortsvereins Alsdorf-Mitte ist im Sommer 2010 die Parksituation in der Burgstraße überprüft worden. Zur Verbesserung der Parkplatzsituation wurden u. a. die vier Haltestellen mit den Bezeichnungen „Markt“ und „Kirche“ in der Burgstraße entfernt und ersatzweise zwei neue Haltestellen in der Von-Harff-Straße mit der Bezeichnung „Burg“ eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist auch die Linienführung der Stadtbuslinie AL2 geändert worden.

 

Nach der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde durch den Vorsitzenden des Beirates für Menschen mit Behinderung, Herrn Jürgen Müller, bemängelt, dass die neue Haltestelle auf der Seite des Corso wegen fehlender Gehwegabsenkungen z. B. für Rollstuhlfahrer schlecht erreichbar sei. Zudem könne der Bus nicht richtig an den Bordstein heranfahren, sodass die Rollstuhlrampe des Busses nicht genutzt werden könne.

 

Zur Lösung des Problems sind durch die Verwaltung folgende Vorschläge unterbreitet worden:

 

-          Die zur Haltestelle anliegende Kreuzung Burgstraße/Tischelkauler Weg/Von-Harff-Straße wird über alle vier Fahrbahnäste mit barrierefreien Gehwegabsenkungen nachgerüstet, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten.

-          Das Anfahren durch Linienbusse wird durch eine Verlängerung der Haltstelle verbessert, sodass die Rollstuhlrampe künftig barrierefrei genutzt werden kann.

 

Herr Müller erklärte nach Eingang des Antrags im Rahmen eines Besprechungstermins am 15.06.2011 ausdrücklich, dass er mit diesen Lösungsvorschlägen einverstanden sei und unter diesen Voraussetzungen seinerseits keine Bedenken gegen die Beibehaltung des Haltestellenstandortes in der Von-Harff-Straße bestehen.

 

Zwischenzeitlich wurde die Erweiterung der Haltestelle durch eine Verlängerung der Grenzmarkierung vorgenommen. Zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen (Gehwegabsenkungen) ist ein Zeitfenster von ca. sechs Monaten vorgesehen.

 

Seitens der Verwaltung wird keine Notwendigkeit für eine Rückverlegung der Haltestellen in die Burgstraße gesehen.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind. Zu den Verkehrszeichen zählen auch Haltestellenschilder (Zeichen 224 StVO).

Bei der Bestimmung über die Anbringung der Haltestellenzeichen ist dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebes und des Verkehrs Rechnung zu tragen (§ 32 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

 

Bei den Aufgaben nach der StVO handelt es sich um bundesgesetzliche Aufgaben, die den örtlichen Ordnungsbehörden und somit dem Bürgermeister als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind. Regelungen des Straßenverkehrs sind also grundsätzlich keine gemeindeeigenen Angelegenheiten, sondern staatliche Aufgaben.

 

Im Übrigen ist die Anordnung für das Aufstellen und Entfernen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ein Geschäft der laufenden Verwaltung, dessen Erledigung gemäß § 62 Abs. 3 GO NRW dem Bürgermeister obliegt.

 

Somit entfällt eine weitere Beratung hierüber im Hauptausschuss.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.07.2011 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen