Beschlussvorlage - 2009/0183-4.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung von überplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2009 hier: Unterhaltungskosten der Straßenbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.3 - Hoch-, Tiefbau, Verkehrsplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Haushalt 2009
berücksichtigt für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung Haushaltsmittel in
Höhe von 435.000,-- Euro.
Zur Abwicklung des mit der
EWV bestehenden Vertrages wurden jedoch jährlich Haushaltsmittel von 870.000,--
Euro benötigt.
Zur Abwicklung des
Vertrages und zur Anhebung des Haushaltsansatzes auf die bisherige jährliche
Höhe sind daher Mittel in Höhe von 435.000,-- Euro erforderlich.
Gem. Vereinbarung über die
Erbringung von Bauleistungen und die Durchführung der Beleuchtung betreffend
die Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt Alsdorf (einschließlich Planung, Herstellung,
Erweiterung, Änderung und Erneuerung sowie Instandsetzung und Betrieb) zwischen
Stadt Alsdorf und der EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH vom 25.06.2004 § 1
Abs. 5:
„Die Erneuerung
umfasst das Ersetzten von Straßenbeleuchtungsanlagen durch neue Anlagen, wenn
und soweit die alte Anlagen nach Auffassung der EWV nicht mehr als
Betriebssicher anzusehen sind. … Für erforderliche Erneuerungsmaßnahmen
unterbreite die EWV der Stadt Alsdorf
ein schriftliches Angebot unter Beifügung des vollständigen
Prüfberichtes erteilt die Stadt Alsdorf der EWV innerhalb von 6 (sechs) Wochen
nach Zugang des schriftlichen Angebotes der EWV bei der Stadt Alsdorf hierzu
keinen Auftrag, obwohl nach Auffassung der EWV die Verkehrssicherheit gefährdet
ist, so erlöscht hinsichtlich der davon im jeweiligen Einzelfall betroffenen
Straßenbeleuchtungsanlagen die vertragliche Pflichten der EWV nach diesem Bauvertrag. …“
Eine Unabdingbarkeit
resultiert aus den erforderliche Mehrkosten i. H. v . 160.000,- € durch
- Vandalismus
- nicht vorhersehbare
Elektroarbeiten in der Straßenbeleuchtung im Zuge der Verkehrssicherungspflicht
gem. o.g. Vertrag zwischen Stadt Alsdorf/ EWV
- Standsicherheitsprüfung (angerostete Masten).
Darstellung der
Rechtslage:
Grundlage hierfür ist der
Pachtvertrag vom 25.06.2004 zwischen Stadt Alsdorf und der EWV.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Bisheriger Haushaltsansatz
2008 435.000
€
Anpassung auf die
vertragliche Höhe 435.000
€
Mehrausgaben aus baulichen
Änderungen 160.000
€
Neuer Haushaltsansatz
2009-12-14 1.060.000 €
Die Deckung der
Mehraufwendungen erfolgt aus folgenden Haushaltspositionen:
0300/16-01-01/405100 Familienlastenausgleich 159.300
€
0300/16-01-01/402100 Einkommenssteuer 435.700 €
__________
595.000
€
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt
