Beschlussvorlage - 2009/0183-4.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt, die entstandenen Mehrkosten i.H.v. 595.000,-- Euro für die Instandsetzung der Straßenbeleuchtung für das Haushaltsjahr 2009 bereit zu stellen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Der Haushalt 2009 berücksichtigt für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung Haushaltsmittel in Höhe von 435.000,-- Euro.

 

Zur Abwicklung des mit der EWV bestehenden Vertrages wurden jedoch jährlich Haushaltsmittel von 870.000,-- Euro benötigt.

 

Zur Abwicklung des Vertrages und zur Anhebung des Haushaltsansatzes auf die bisherige jährliche Höhe sind daher Mittel in Höhe von 435.000,-- Euro erforderlich.

 

Gem. Vereinbarung über die Erbringung von Bauleistungen und die Durchführung der Beleuchtung betreffend die Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt Alsdorf  (einschließlich Planung, Herstellung, Erweiterung, Änderung und Erneuerung sowie Instandsetzung und Betrieb) zwischen Stadt Alsdorf und der EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH vom 25.06.2004 § 1 Abs. 5:

 

„Die Erneuerung umfasst das Ersetzten von Straßenbeleuchtungsanlagen durch neue Anlagen, wenn und soweit die alte Anlagen nach Auffassung der EWV nicht mehr als Betriebssicher anzusehen sind. … Für erforderliche Erneuerungsmaßnahmen unterbreite die EWV der Stadt Alsdorf  ein schriftliches Angebot unter Beifügung des vollständigen Prüfberichtes erteilt die Stadt Alsdorf der EWV innerhalb von 6 (sechs) Wochen nach Zugang des schriftlichen Angebotes der EWV bei der Stadt Alsdorf hierzu keinen Auftrag, obwohl nach Auffassung der EWV die Verkehrssicherheit gefährdet ist, so erlöscht hinsichtlich der davon im jeweiligen Einzelfall betroffenen Straßenbeleuchtungsanlagen die vertragliche Pflichten der EWV nach  diesem Bauvertrag. …“

 

Eine Unabdingbarkeit resultiert aus den erforderliche Mehrkosten i. H. v . 160.000,- € durch

 

-           Vandalismus

-           nicht vorhersehbare Elektroarbeiten in der Straßenbeleuchtung im Zuge der Verkehrssicherungspflicht gem. o.g. Vertrag zwischen Stadt Alsdorf/ EWV

-           Standsicherheitsprüfung (angerostete Masten).

 

Darstellung der Rechtslage:

Grundlage hierfür ist der Pachtvertrag vom 25.06.2004 zwischen Stadt Alsdorf und der EWV.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Bisheriger Haushaltsansatz 2008                                       435.000 €

 

Anpassung auf die vertragliche Höhe                                 435.000 €

 

Mehrausgaben aus baulichen Änderungen                       160.000 €

 

Neuer Haushaltsansatz 2009-12-14                               1.060.000 €

 

 

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus folgenden Haushaltspositionen:

 

0300/16-01-01/405100  Familienlastenausgleich            159.300 €

 

0300/16-01-01/402100  Einkommenssteuer                    435.700 €

                                                                                                __________

                                                                                                595.000 €

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt

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Beschlüsse

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17.12.2009 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen