Beschlussvorlage - 2011/1226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebs der Technischen Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 4. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Alsdorf vom 15.12.2006.

 

Die Satzungsänderung tritt zum 01.08.2011 in Kraft.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die Vorlage ist im Zusammenhang mit der VL 2011/0979 (Laubsammlung) zu sehen.

Durch die Intensivierung der Laubsammelsysteme und hierbei insbesondere der Grünschnittsammlung im Holsystem soll durch die zusätzliche Senkung des Gebührensatzes für Laubsäcke ein weiterer Anreiz i.V.m. einer Optimierung für alle Reinigungs- und Entsorgungspflichten geschaffen werden.

Darüber hinaus wurde durch die RegioEntsorgung das Volumen der Restabfallsäcke von ca. 80 l auf 35 l Nutzvolumen gesenkt; einhergehend mit der Volumenreduzierung wird auch hier eine Reduzierung des Gebührensatzes vorgenommen.

Die Gegenüberstellung der Gebührensätze gem. § 4 - Gebührenmaßstab stellt sich demnach folgendermaßen dar:

 

Abs. 5: Für Garten- und Parkabfälle (Baum-, Strauch-, Hecken- und Rasenschnitt) wird pro Laubsack eine Gebühr erhoben in Höhe von:

 

bisher: 2,50 € / NEU: 0,50 €


Abs. 6: Die Gebühr für Abfallsäcke (Restmüll) beträgt:

 

bisher: 5,00 € / NEU: 2,50 €

 

Mit der Einführung der Biotonne in der Gemeinde Roetgen hat die RegioEntsorgung zeitgleich sog. Vorsortierbehälter für Bioabfälle für das gesamte Verbandsgebiet eingeführt. Diese dienen in wahlweise 7- oder 10-Liter-Behältern der Vorsortierung im Haushalt, bevor die Bioabfälle einem größeren Gefäß (120 oder 1.100 Liter) zugeführt werden. Diese werden für 4,50 Euro bzw. 5,00 Euro je Stück angeboten.

 

Darstellung der Rechtslage:

Siehe Präambel zur Abfallentsorgungsgebührensatzung.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten werden durch die voraussichtlichen Gebührenerlöse ausgeglichen. Kostenüber- und -unterdeckungen sind innerhalb von drei Jahren auszugleichen.

 

Die Einnahmen aus dem Verkauf der Vorsortierbehälter werden den „sonstigen Einnahmen“ beim Kostenträger „Abfall“ zugeordnet, die Kosten für die Vorsortierbehälter erhebt die RegioEntsorgung AöR über die Umlagezahlungen.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

-entfällt-

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.06.2011 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

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21.07.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen