Beschlussvorlage - 2011/1269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,

die als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.

 

Die Friedhofsgebührensatzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 21.02.2011 wurde von der zuständigen Fachfirma, nachfolgend A genannt, der Vertrag zwischen ihr und der Stadt Alsdorf für die Pflege der Friedhöfe Nord, Schaufenberg, Begau, Broicher Siedlung und Warden zum 31.08.2011 und die Pflege des Friedhofes Mariadorf zum 28.02.2012 ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt.

 

Die Fachfirma, nachfolgend B genannt, der die Pflege des Friedhofes in Kellersberg vertraglich übertragen wurde, hat diesen Pflegevertrag aus Altersgründen mit Schreiben vom 16.05.2011 zum 31.12.2012 gekündigt.

 

Die auf dem Friedhof Alsdorf Hoengen tätige Firma, nachfolgend C genannt, hat bisher keine eventuellen Kündigungsabsichten erkennen lassen.

 

Erste Kostenermittlungen lassen erkennen, dass die Pflegearbeiten auf den Alsdorfer Friedhöfen zu den derzeitigen Konditionen wohl nicht mehr möglich sind, es ist mit deutlich höheren Angeboten zu rechnen.

 

Aufgrund dieser Ausgangslage ist nunmehr grundsätzlich zu prüfen, ob die Pflege der Alsdorfer Friedhöfe rekommunalisiert werden soll oder ob eine – dann allerdings europaweite – Ausschreibung für die Pflegearbeiten durchzuführen ist.

 

Da eine europaweite Ausschreibung unter Beachtung aller formalen Notwendigkeiten nicht vor Ende dieses Jahres abgeschlossen werden kann und die in Frage kommenden städtischen Gesellschaften derzeit nicht über die personelle und technische Ausstattung verfügen, ist es notwendig, mit der derzeit tätigen Fachfirma mindestens bis zum 31.12.2011 die Pflege der Friedhöfe sicherzustellen.

 

In Verhandlungen wurde erreicht,  dass die Firma A bei einer zusätzlichen monatlichen Zahlung für die Pflegearbeiten in Höhe von 15.000 € die ordnungsgemäße Pflege der ihr übertragenen Friedhöfe bis mindestens 31.12.2011 sicherstellen wird.

Sie würde auch eine über den 31.12.2011 hinausgehende Regelung akzeptieren.

Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass Firma A eine deutlich niedrigere Entlohnung erhalten hat als die Firmen B und C.

Mithin erscheinen die für eine Vertragsverlängerung angebotenen Mehrkosten als sachgerecht.

 

Sollte dem Angebot der Firma A zugestimmt werden, würde sich allerdings zwangsläufig eine Gebührenerhöhung ergeben.

Die Auswirkungen des erhöhten Aufwandes sind in der als Anlage 1 beigefügten Kostenträgerliste enthalten und ersichtlich.

 

Auch der als Anlage 2 beigefügten 21. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alsdorf sind die als kostendeckend geltenden Gebühren ab 01.08.2011 zu entnehmen.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunal Abgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW ) sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.

Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen und in der Regel decken.

Außerdem sind gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) die Gemeinden verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen zunächst aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen zu beschaffen.

 

Es ist ihnen verwehrt, zum Beispiel auf Gebühren zu verzichten und dafür die Hauptlast der Finanzierung ihrer Aufgaben auf die Steuer zu verlagern, ohne dass ein hinreichender Grund besteht.

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Auswirkungen

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die vorgeschlagenen Gebührenänderungen führen weder zu verminderten noch zu erhöhten Einnahmen. Sie sind kostendeckend.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung - geändert beschlossen

Erweitern

21.07.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen