Beschlussvorlage - 2011/1301
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzung in Ausschüssen und Gremien; hier: Änderungen aufgrund des Mandatsverzichtes von Herrn Gustl Rinkens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
21.07.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt
1. als Ersatz für Herrn Gustl Rinkens auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Hans-Rainer Steinbusch zum stimmberechtigten Mitglied des Hauptausschusses.
2. als Ersatz für Herrn Stv. Heinrich Plum auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Friedhelm Krämer zum Vorsitzenden des Ausschusses für Gebäudewirtschaft.
3. als Ersatz für Herrn Stv. Friedhelm Krämer auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Heinrich Plum zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Gebäudewirtschaft.
4. als Ersatz für Herrn Gustl Rinkens auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Heinrich Plum zum Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung.
5. als Ersatz für Herrn Gustl Rinkens auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Jörg Willms zum stimmberechtigten Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung.
6. als Ersatz für Herrn Stv. Hans-Rainer Steinbusch auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Norbert Leschnik zum stimmberechtigten Mitglied des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur.
7. als Ersatz für Herrn Gustl Rinkens auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Heinrich Plum in die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft Alsdorf mbH (GSG) und Herrn Stv. Friedhelm Krämer zu seinem Stellvertreter.
8. als Ersatz für Herrn Gustl Rinkens auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Detlef Loosz in die Gesellschafterversammlung der GSG Grund- und Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH.
9. als Ersatz für Herrn Gustl Rinkens auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Friedhelm Krämer in die Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbepark Alsdorf GmbH (IGA).
10. als Ersatz für Herrn Stv. Friedhelm Krämer auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Manfred Held zum Vertreter von Herrn Stv. Detlef Loosz in die Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbepark Alsdorf GmbH (IGA).
11. als Ersatz für Herrn Gustl Rinkens auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Heinrich Plum in die Gesellschafterversammlung der Alsdorfer Bauland GmbH.
12. als Ersatz für Herrn Gustl Rinkens auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Konrad Krämer zum Vertreter des Herrn Stv. Matthias Feilen in den Aufsichtsrat der Energeticon gGmbH.
13. als Ersatz für Herrn Gustl Rinkens auf Antrag der SPD-Fraktion Herrn Stv. Heinrich Plum in die Anna-Lenkungsgruppe.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Herr Gustl Rinkens hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Alsdorf mit Ablauf des 14.06.2011 niedergelegt.
In Folge dessen sind für folgende Ausschüsse und Gremien Nachfolgeregelungen zu treffen:
- Hauptausschuss
- Ausschuss für Stadtentwicklung (stimmberechtigtes Mitglied und Vorsitzender)
- Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft Alsdorf mbH (GSG)
- Gesellschafterversammlung der GSG Grund- und Stadtentwicklungsgesellschaft Alsdorf GmbH
- Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbepark Alsdorf GmbH (IGA)
- Gesellschafterversammlung der Alsdorfer Bauland GmbH
- Aufsichtsrat der Energeticon gGmbH (als Stellvertreter von Herrn Stv. Matthias Feilen)
- Anna-Lenkungsgruppe
Auf das als Anlage beigefügte Schreiben der SPD-Fraktion wird insoweit verwiesen.
Darstellung der Rechtslage:
§ 50 Absatz 3 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW - GO NRW:
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
§ 50 Absatz 4 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW - GO NRW:
Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für dass sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
§ 58 Abs. 5 Satz 5 der Gemeindeordnung NRW GO NRW:
Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
55,3 kB
|
