Beschlussvorlage - 2009/0168-3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes hier: Konzept für die Städteregion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt
beschließt:
Im Rahmen des
vorliegenden Konzeptes zur Stärkung und Förderung des Kinder- und
Jugendschutzes für die StädteRegion Aachen wird das Jugendamt der Stadt
Alsdorf beauftragt, sich an der
Durchführung des Konzeptes zu beteiligen.
Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
Vorgeschichte:
Mit Schreiben vom
02.06.2008 beantragte die CDU-Fraktion im damaligen Kreis Aachen die
Einrichtung von sogenannten „Kindernotinseln“ in der StädteRegion
Aachen.
In der Sitzung vom
19.05.2009, TOP 8, des Verbandsausschusses wurde schließlich folgender
Beschluss gefasst: „Der Verbandsausschuss begrüßt die Entwicklung eines
städteregionalen Konzeptes zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in der
Öffentlichkeit und beauftragt die Geschäftsstelle zur Sitzung der Verbandsversammlung
am 23.06.2009 über den zwischenzeitlichen Fortschritt und die weitere
Perspektive zu berichten“.
Der Beschluss wurde
am 11.12.2008 mit den fachlich zuständigen Jugendamtsleitern in der
StädteRegion diskutiert und es wurde anschließend vereinbart, dass ein eigenes
Konzept zur „Verbesserung des Schutzes von Kindern in der
Öffentlichkeit“ erarbeitet wird.
Eine Arbeitsgruppe
der Jugendämter im Kreis Aachen und des Kreises Aachen haben daraufhin das in
der Anlage 1-2 beigefügte Konzept erarbeitet.
In der Besprechung
der Jugendamtsleiter am 29.09.2009, die in Alsdorf statt fand, wurde das
Konzept erörtert und von allen als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit
positiv verabschiedet.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Maßnahmen zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen sind Pflichtaufgaben des öffentlichen Trägers der
Jugendhilfe. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Sie Darstellung der Sach-
und Rechtslage.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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336,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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269,2 kB
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