Beschlussvorlage - 2011/1341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

§ 16 der Geschäftsordnung - Fragerecht der Ratsmitglieder

 

(1) Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, Anfragen in Angelegenheiten der Stadt an den Bürgermeister zu richten. Entsprechende Anträge sind knapp und sachlich zu formulieren und mindestens fünf Tage vor der Anfrage in der Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister einzureichen.

 

(2) In außergewöhnlich dringenden Fällen ist jedes Ratsmitglied darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auf eine Beantwortung in der nächsten Ratssitzung oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.

 

(3) Die Antwort soll mündlich gegeben werden. Ist dies aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich, so kann diese in Ausnahmefällen mit der Sitzungsniederschrift zugestellt oder in der nächsten Ratssitzung erteilt werden.

 

(4) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn

a)     sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 entsprechen,

b)     die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde,

c)     die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

 

(5) Jeder Fragesteller und jede Fraktion ist berechtigt, höchstens zwei weitere Wortbeitrage zu jeder Anfrage zu leisten. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

Gemäß § 24 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Alsdorf finden auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat der Stadt geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

 

Mitteilungen der Verwaltung:

 

1.     Erstattungen der Bezirksregierung Düsseldorf betreffend der Abwasserabgabe für Schmutzwasser

Über den Wasserverband Eifel-Rur wurden folgende Beträge erstattet:

 

Jahr                                          Anlage                            Erstattung

2008                                          KA Euchen                             10.061,95 €

2009                                           KA Euchen                             10.061,95 €

2010                                          KA Euchen                               1.848,59 €

 

2007                                          KA Broichtal                             30.788,00 €

2008                                          KA Broichtal                             30.788,00 €

2009                                           KA Broichtal                             30.788,00 €

              Erstattungen gesamt:                                        114.336,49 €                           

 

 

2.              Standortverlegungen der Glas- und Grünschnittcontainer „Am Neuen               Markt“

 

              Grünschnittcontainer

 

              Auf Grund der Baumaßnahme „Netto-Markt“ Am Neuen Markt in Mariadorf wurde               der Grünschnittcontainer in die Adolf-Kolping-Straße verlegt. Genauer Standort               ist die Parkfläche zwischen Holbein- und Imigstraße. Der erste Termin am               30.08.2011 lief relativ reibungslos ab.

              Selbst  bei Spitzenzeiten, an denen teilweise 6-7 Autos ihren Grünschnitt               gleichzeitig angeliefert haben, war nicht nur genügend Platz für weitere               Zulieferer, sondern auch darüber hinaus für den fließenden Verkehr.

 

              Nach Empfehlungsbeschluss durch den Betriebsausschuss in seiner Sitzung am               28.06.2011 an die RegioEntsorgung AöR, dass die Grünschnittsammlungen im               Monat Oktober 2011 erweitert werden sollen, wurden in Absprache mit der               RegioEntsorgung zusätzliche Termine für den Oktober 2011 zur Verfügung               gestellt. Die Übersicht hierzu ist als Anlage 1 beigefügt.

 

              Zusätzlich zu den erweiterten Terminen für den Grünschnittcontainer wurde ein               zusätzlicher Termin für die Grünschnittstraßen-/-bündelsammlung am               14.10.2011 eingerichtet.

 

              Sowohl die zusätzliche Laubsammlung, als auch die Zusatztermine für die               Grünschnittcontainer wurden bereits in den letzten Wochen in der Presse               veröffentlicht.

 

              Glascontainer

 

              Der Standort für die Glascontainer wurde auf Grund der Baumaßnahme nur               leicht verändert. Es befinden sich jetzt drei Glascontainer in der verlängerten               Weststraße (Höhe Spielplatz).

Da vorher „Am Neuen Markt“ 9 Container standen, wurde ein zusätzlicher Standort für die Glascontainer festgelegt, der in der verlängerten Industriestraße/Ecke Max-Reger-Straße eingerichtet wird.
Der neue Standort wurde nach zwei Ortsterminen im Gesamtbereich Alsdorf Blumenrath mit Vertretern des Eigenbetriebs Technische Dienste, mit politischen Vertretern, dem FG 4.3 -Verkehrsplanung-, dem FG 4.6

-Sicherheit und Ordnung- und beim letzten Termin auch mit Herrn Müller, dem Einsatzleiter der Container Firma Vettel, festgelegt.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.09.2011 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen