Beschlussvorlage - 2011/1345
Grunddaten
- Betreff:
-
Risikofrüherkennung hier: Bericht 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Entscheidung
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27.09.2011
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Aufgrund nationaler und internationaler privatwirtschaftlicher Unternehmenszusammenbrüche hat der Gesetzgeber 1998 das KonTraG mit seinen Auswirkungen auf HGV, Aktien- und GmbH-Gesetz usw. erlassen. Dieses Gesetz wurde so gestaltet, dass es Ausstrahlungswirkung auf alle Unternehmens- und Gesellschaftsformen hat.
Allerdings fand dieses Gesetz im Rahmen der kommunalen Verwaltung - speziell im Bereich der Ver- und Entsorgungsbetriebe - wenig Resonanz.
Deshalb wurde im Zuge der Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements in NRW mit dem NKLF-Gesetz eine für Eigenbetriebe verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen. Im Artikel 16 des NKFG - Eigenbetriebsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - § 190 wird explizit ein Risikofrüherkennungssystem gefordert. Damit sollen bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt und entsprechend verhindert werden.
Dies ist die bisher deutlichste gesetzliche Forderung nach einen Risikofrüherkennungssystem.
In Zusammenarbeit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH in Düsseldorf wurde deshalb ein Risikofrüherkennungssystem für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf 2010 entwickelt. Der Betriebsausschuss nahm dies in seiner Sitzung am 13.07.2010 zustimmend zur Kenntnis.
In diesem Jahr wurde das Risikofrüherkennungssystem in Zusammenarbeit mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH in Düsseldorf aktualisiert. Dies soll in Zukunft im 2-Jahresrythmus geschehen.
Herr Dipl.-Ing./ Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Schielke von der o. a. Abwasserberatung trägt zur weiteren Erläuterung der Sachlage vor.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 10 EigVO (Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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494,7 kB
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