Beschlussvorlage - 2009/0060-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Fragestunde für Einwohner der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 - Rat und Verwaltung
- Beteiligt:
- 1.1 - Büro des Rates; 1.3 - Zentrale Dienste, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wahlprüfungsausschuss
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Entscheidung
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18.11.2009
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Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
Nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist in die
Tagesordnung der Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner aufzunehmen. In
dieser Fragestunde, die der erste Punkt einer jeden öffentlichen Sitzung des
Rates der Stadt ist, hat jeder Einwohner der Stadt das Recht, Anfragen an den
Bürgermeister und an die Fraktionen des Rates der Stadt zu richten. Die
Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt, in den Ausschüssen begrenzt
auf deren fachliche Zuständigkeit, beziehen.
Jeder Einwohner kann zu einem Thema nur je eine Frage
und eine Zusatzfrage stellen.
Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann
die Antwort dem Fragesteller innerhalb von zwei Wochen auf schriftlichem Wege
gegeben werden.
Das weitere Verfahren ist in § 17 Abs. 4 bis 8
geregelt.
Gemäß § 24 Abs. 1 der
Geschäftsordnung gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der
Stadt.
