Beschlussvorlage - 2011/1323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte 7. Änderung der Hundesteuersatzung.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach – und Rechtslage:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf ist letztmalig zum 01.01.2004 geändert worden.

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Stadt die Empfehlung ausgesprochen, die Hundesteuersätze zu erhöhen.

Der Rat der Stadt Alsdorf ist dem mit Beschluss vom 15.04.2010 nicht gefolgt und hat eine Erhöhung der Sätze abgelehnt.

 

Die schwierige Haushaltslage der Stadt Alsdorf machte die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich.

Dieses Konzept hat der Rat der Stadt am 14.04.2011 für die Jahre 1994 bis 2014 in der 16. Fortschreibung beschlossen.

 

Demnach sind die Hundesteuersätze gemäß dem im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsbeschluss ab 2012 wie folgt festzusetzen:

 

A)               1. Hund:                84,00 €              bisher:   81,00 €

              2. Hund:               100,00 €               bisher:   93,00 €

              3. Hund:              110,00 €              bisher: 105,00 €

 

              Dies führt zu Mehreinnahmen von ca. 11.000 €.

 

              Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage hat die Verwaltung

weitere Konsolidierungsvorschläge erarbeitet.

 

 

B)    Gemäß der aktuellen Hundesteuersatzung wird bei Hundehaltern mit

      geringfügigem Einkommen (ca. 230 Fälle) auf Antrag die Steuer um 75 %

      verringert. Diese Ermäßigung soll auf 50 % verringert werden, was zu

      jährlichen Mehreinnahmen von ca. 5.000 € führt.

 

C)    Für Hunde, die aus einem gemeinnützigen Tierheim oder einer ähnlichen

Organisation stammen, wird zurzeit eine Steuerbefreiung für 24 Monate gewährt. Da die Stadt Alsdorf sich an den Kosten des Tierheims Aachen mit ca. 16.000 € (Vertrag mit der Städteregion Aachen) beteiligt, sollen die Befreiungen nur noch für Hunde aus dem Tierheim Aachen gewährt werden und nur noch für 1 Jahr gelten. Es soll hierdurch der Anreiz geschaffen werden, verstärkt Hunde aus dem Tierheim Aachen zu vermitteln, wodurch sich die Kosten des Tierheims Aachen senken und sich somit evtl. die Höhe der Umlage für die Stadt Alsdorf verringert.

Dies führt nach Auslaufen der bisherigen Fälle zu weiteren Mehreinnahmen von ca. 3.000 € pro Jahr.

 

D)    Die Hundesteuersatzung sieht derzeit Befreiungen für schwerbehinderte

Hundehalter (ca.  60 Fälle) sowie für Halter von Jagdhunden und

Gebrauchshunden (ca. 10 Fälle) vor.

So werden beispielsweise Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit

besonderen Merkmalen (z. B. „BL“, „GL“, „H“,…) oder Jäger, die eine Pacht

haben, von der Hundesteuer auf Dauer befreit. Der Wegfall dieser

Befreiungen würde zu Mehreinnahmen von jährlich ca. 6.000 € führen.

 

 

Neben den vorstehenden Änderungen des § 2 Abs. 1 (Änderung der Hundesteuersätze) und des § 4 und § 5 (Steuerbefreiung und Steuerermäßigung) hat die Verwaltung, die in der neugefassten Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes aufgenommen redaktionellen Änderungen ebenfalls in die vorliegende Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Alsdorf eingearbeitet.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Bei Anwendung der maximalen Steuersätze könnten im Jahr 2012 bei gleichbleibendem Hundebestand Mehreinnahmen von ca. 11.000 € erzielt werden.

Die Erhöhung der Hundesteuern für Hundehalter mit geringfügigem Einkommen von 25 % auf 50 % des Steuersatzes führt zu jährlichen Mehreinnahmen von ca. 5.000 €.

Durch den Wegfall der Befreiungstatbestände für Schwerbehinderte, Jagd- und Gebrauchshundehalter  werden zusätzlich Einnahmen in Höhe von 6.000 € erzielt.

Die Reduzierung der Befreiungen für Tierheimhunde aus dem Tierheim Aachen und die Befristung der Befreiungen auf 1 Jahr führt zu Mehreinnahmen von ca. 3.000 €. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die bisherigen Fälle auslaufen müssen.

 

Die Gesamtsumme der Mehreinnahmen beträgt ca. 25.000 €.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.10.2011 - Hauptausschuss - abgelehnt

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24.11.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen