Beschlussvorlage - 2009/0206-4.1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist in die Tagesordnung der Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner aufzunehmen. In dieser Fragestunde, die der erste Punkt einer jeden öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt ist, hat jeder Einwohner der Stadt das Recht, Anfragen an den Bürgermeister und an die Fraktionen des Rates der Stadt zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt, in den Ausschüssen begrenzt auf deren fachliche Zuständigkeit, beziehen.

 

Jeder Einwohner kann zu einem Thema nur je eine Frage und eine Zusatzfrage stellen.

 

Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann die Antwort dem Fragesteller innerhalb von drei Wochen auf schriftlichem Wege gegeben werden. Das weitere Verfahren ist in § 17 Abs. 4 bis 8 geregelt.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt

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Beschlüsse

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - zur Kenntnis genommen